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Lebenslagen

Alle Lebenslagen anzeigen | Wehrdienst
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Wehrdienst

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind deutsche Männer wehrpflichtig. Welche Meldepflichten Sie erfüllen müssen und welche Wehrdienstausnahmen gelten, erfahren Sie hier.

Informationen zum Thema "Frauen in der Bundeswehr" finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:

  • Befreiung vom Wehrdienst
  • Berufsförderung für Soldaten
  • Unabkömmlichstellung (Wehrdienst)
  • Unabkömmlichstellung (Wehrübungen)
  • Unterhaltssicherung (Wehrdienst, Zivildienst)
  • Wehrbeschwerde
  • Zurückstellung vom Wehrdienst
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