Informationen zur Ortsumgehung L 410
Seiteninhalt
- Variante 4
- Beteiligung der Gemeinde
- Stellungnahme der Gemeinde zur Variante 4
- Planungsverfahren
- Baubeginn?
Die Ortsumgehung der Landesstraße 410 ist ein Thema, das die Gemeinde schon sehr lange bewegt.
Variante 4
Das Regierungspräsidium Tübingen als planende Behörde hat sich aus verschiedenen Gründen auf die Planungsvariante 4 festgelegt. Diese Trasse verläuft (aus Richtung Hechingen kommend) auf der jetzigen Trasse Hechinger Straße bis zur Bahnkreuzung. Von dort aus folgt die Trasse der Bahnlinie aus dem Ort hinaus, kreuzt die Landesstraße 391 (Straße nach Hirrlingen) mit einem Kreisverkehrsplatz, der in etwa der Mitte zwischen der Bahnlinie und der Starzel angelegt werden soll, nähert sich dann in Richtung Haigerloch wieder der Bahnlinie an und trifft vor der Abzweigung der Kreisstraße 7155 nach Höfendorf wieder auf die bestehende Trasse zurück.

Beteiligung der Gemeinde
Verschiedene von der Gemeinde oder auch von einer Interessengemeinschaft vorgeschlagene Trassen wurden untersucht und geprüft. Die aus der Gemeinde heraus favorisierte große Umfahrung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Trasse in streng geschützte FFH-Gebiete eingreift. Letztendlich wurde die Gemeinde vor die Auswahl gestellt, sich entweder für die Variante 4 auszusprechen oder es beim aktuellen Zustand zu belassen - sprich keine Umgehung für Rangendingen, die so genannte Null-Lösung. Im Januar 2003 hat der Gemeinderat entschieden, zur Frage
„Soll die Gemeinde Rangendingen der vom Regierungspräsidium Tübingen vorgeschlagenen Trassenvariante IV (Teilumgehung entlang der Bahnlinie) grundsätzlich zustimmen? “
eine Bürgerbefragung durchzuführen. Bei der Befragung, die am 6.04.2003 in der gesamten Gemeinde durchgeführt wurde, beantworteten bei einer Wahlbeteiligung von 38,29 % die Frage
mit JA: 56,17 %
mit NEIN: 43,83 %.
Der Gemeinderat beschloss darauf hin folgende Stellungnahme der Gemeinde zur Variante 4:
1. Die Gemeinde Rangendingen hält nach wie vor den Bau einer echten Ortsumgehung für die beste Lösung.
2. Da die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diese Lösung nicht zulassen, stimmt die Gemeinde Rangendingen der vorgeschlagenen Planung zur Ortsumgehung (Variante IV) unter folgenden Voraussetzungen zu:
- In der Ortsdurchfahrt zwischen Bahnhof und dem geplanten Kreisverkehr an der L 391 muss die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt werden.
- Zwischen Bahnhof und Starzelstraße ist zum Schutz der Anwohner beidseitig eine Lärmschutzwand nach dem bestmöglichen Stand der Technik zu erstellen. Die Gestaltungs- und die Ausführungsdetails der Lärmschutzwand sind im Benehmen mit den Anwohnern und der Gemeinde festzulegen.
- Im weiteren Verlauf der Umgehungsstraße – auch entlang des künftigen Baugebiets „Au“ – ist eine Lärmschutzwand einseitig fortzuführen.
- Die Höhenlage der künftigen Ortsdurchfahrt ist soweit wie möglich dem natürlichen Gelände anzupassen. Der Gemeinde ist hierüber eine detaillierte Planung vorzulegen, der Streckenverlauf zumindest im bewohnten Bereich soll computertechnisch visualisiert werden und der Gemeinde vorgelegt werden.
- Der Verlauf der Umgehungsstraße zwischen der Starzelstraße und dem Baubeginn ist soweit wie möglich nach Norden abzurücken.
- Ein erster Bauabschnitt zwischen Baubeginn aus Richtung Haigerloch und Einmündung L 391 sollte vorrangig begonnen werden.
- Die Gemeinde ist am weiteren Verfahren zu beteiligen.

Planungsverfahren
Als Antwort auf die von der Gemeinde abgegebene Stellungnahme teilte das Regierungspräsidium der Gemeinde mit, dass die Planung für die Variante 4 weitergeführt werde. Man sei bestrebt, die im Beschluss aufgeführten Wünsche der Gemeinde soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Im westlichen Bauabschnitt führt die Vorzugsvariante 4 erneut in FFH-Gebiet. Deshalb hat vor allen weiteren Verfahrensschritten und der Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans eine FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen. In dieser sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Der Nachweis der Notwendigkeit der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses.
- Der Nachweis, dass zumutbare Alternativen mit keinen oder geringeren Beeinträchtigungen nicht gegeben sind.
- Der Nachweis, dass Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000 möglich sind und durchgeführt werden.
Die straßenbauliche Planung wird parallel überarbeitet, um nach Abschluss der genannten Verfahren dem Ministerium für Umwelt und Verkehr zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Auf der Basis des genehmigten Vorentwurfs werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt und dieses anschließend durchgeführt. Nach positivem Abschluss des Planfeststelungsverfahrens hat die Straße sozusagen die "Baugenehmigung".
Baubeginn?
Prognosen zu stellen ist bei einem derart komplexen Projekt nahezu unmöglich. Dennoch kann laut einer Äußerung des Regierungspräsidenten a.D. Hubert Wicker nach Abschluss aller Verfahrensschritte sowie unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel mit einem Baubeginn gerechnet werden. Dieser Zeitpunkt könnte möglicherweise im Jahr 2010 erreicht sein.
