Freie Gewerbeflächen
Ein gesunder Mittelstand prägt die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Rangendingen. Dabei ist vor allem das produzierende Gewerbe stark vertreten. Für Wirtschaft und Industrie bietet die Gemeinde Rangendingen mit ihren niedrigen Realsteuerhebesätzen ideale Voraussetzungen. In der Gemeinde Rangendingen werden derzeit durch Industrie und eine Vielzahl von größeren und kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, aber auch von Dienstleistungsunternehmen rund 1.400 zukunftsfähige Arbeitsplätze angeboten.
Mit insgesamt noch rund 6,5 ha an verfügbaren Gewerbeflächen zu günstigen Preisen bieten die Gewerbegebiete der Gemeinde Rangendingen ausreichend Raum für Gewerbeansiedlungen. Auch in den Ortsteilen Bietenhausen und Höfendorf stehen in kleinen Gewerbegebieten Flächen zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Die Gemeinde Rangendingen liegt verkehrsgünstig unweit der B 27 (Hechingen). Die Autobahn A 81 ist über die Anschlussstelle Empfingen in kurzer Zeit erreichbar.
Die freien und Gewerbeflächen liegen im Einzelnen in den Gewerbegebieten:
-
"Hitzenried II-Erweiterung" mit einer Fläche von 2,2 ha; ausgewiesene Nutzung: GE*
-
"Hitzenried I, Bruckegert" mit einer Fläche von 3,2 ha; ausgewiesene Nutzung: GI*
-
"Hitzenried II" mit einer Fläche von 75 ar; ausgewiesene Nutzung: GE und MI*
- "Obere Kreine" im Ortsteil Höfendorf mit einer Fläche von 22 ar; ausgewiesene Nutzung: GE*
Die Flächen sind nicht vorparzelliert, Einzelgrundstücke können nach Bedarf projektiert werden.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an die
Gemeindeverwaltung Rangendingen
Bürgermeister Johann Widmaier
Schulstr. 8
72 414 Rangendingen
Tel.: 0 74 71/99 79-10
E-Mail: widmaier@rangendingen.de
Gekennzeichnete Fläche: Hitzenried II-Erweiterung, ca. 2,2 ha, GE

Gekennzeichnete Fläche: Hitzenried I, Bruckegert, ca. 3,2 ha, GI

Gekennzeichnete Fläche: Hitzenried II, Rudolf-Diesel-Straße, ca. 75 ar, MI und GE

Gekennzeichnete Fläche: Obere Kreine, Höfendorf, ca. 22 ar, GE
*) Bei den ausgewiesenen Nutzungsarten handelt es sich um
-
MI = Mischgebiet im Sinne von § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO),
-
GE = Gewerbegebiet im Sinne von § 8 BauNVO und
-
GI = Industriegebiet im Sinne von § 9 BauNVO.

