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Freie Gewerbeflächen

Ein gesunder Mittelstand prägt die Wirtschaftsstruktur der Gemeinde Rangendingen. Dabei ist vor allem das produzierende Gewerbe stark vertreten. Für Wirtschaft und Industrie bietet die Gemeinde Rangendingen mit ihren niedrigen Realsteuerhebesätzen ideale Voraussetzungen.  In der Gemeinde Rangendingen werden derzeit durch Industrie und eine Vielzahl von größeren und kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben, aber auch von Dienstleistungsunternehmen rund 1.400 zukunftsfähige Arbeitsplätze angeboten.

Mit insgesamt noch rund 4,7 ha an verfügbaren Gewerbeflächen zu günstigen Preisen bieten die Gewerbegebiete der Gemeinde Rangendingen ausreichend Raum für Gewerbeansiedlungen. Auch in den Ortsteilen Bietenhausen und Höfendorf stehen in kleinen Gewerbegebieten Flächen zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Die Gemeinde Rangendingen liegt verkehrsgünstig unweit der B 27 (Hechingen). Die Autobahn A 81 ist über die Anschlussstelle Empfingen in kurzer Zeit erreichbar.

Die freien und Gewerbeflächen liegen im Einzelnen in den Gewerbegebieten:

  • "Hitzenried II-Erweiterung" mit einer Fläche von 70 ar; ausgewiesene Nutzung: GE*
  • "Hitzenried I, Bruckegert" mit einer Fläche von 3,2 ha; ausgewiesene Nutzung: GI*
  • "Hitzenried II" mit einer Fläche von 75 ar; ausgewiesene Nutzung: GE und MI*

Die Flächen sind nicht vorparzelliert, Einzelgrundstücke können nach Bedarf projektiert werden.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an die

Gemeindeverwaltung Rangendingen
Bürgermeister Johann Widmaier
Schulstr. 8
72 414 Rangendingen
Tel.: 0 74 71/99 79-10
E-Mail: widmaier@rangendingen.de

Gewerbeflächen Hitzenried II-Erweiterung und Bruckegert

Gekennzeichnete Fläche: Hitzenried II-Erweiterung, ca. 70 ar, GE und Hitzenried I, Bruckegert, ca. 3,2 Ha, GI

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Gewerbefläche Hitzenried II, Rudolf-Diesel-Straße

Gekennzeichnete Fläche: Hitzenried II, Rudolf-Diesel-Straße, ca. 75 ar, MI und GE

 

*) Bei den ausgewiesenen Nutzungsarten handelt es sich um

  • MI = Mischgebiet im Sinne von § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO), 
  • GE = Gewerbegebiet  im Sinne von § 8 BauNVO und
  • GI = Industriegebiet  im Sinne von § 9 BauNVO.

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