Aus der Gemeinderatsitzung vom 10.03.2008
Tagesordnung
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
3. Fortschreibung Regionalplan Neckar-Alb
4. Beteiligung am Gewerbeflächenpool Regena
6. Beschluss über die Annahme von Spenden
TOP 1: Die Sitzung des Gemeinderats am Montagabend dieser Woche begann mit einer Fragestunde für Bürger. Ein Anwohner aus dem Neubaugebiet „Wolfental“ nutzte die Fragestunde, um seinem Ärger über zahlreiche Hundehalter Luft zu machen. Der Wolfentalweg ist eine der am häufigsten frequentierten Hundestrecken in der Gemeinde. Leider halten sich viele Hundebesitzer nicht an die Regel, dass innerhalb der geschlossenen Ortschaft Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen sind. Ein besonderes Ärgernis ist es, wenn sie ihre Hunde ihr „Geschäft“ in fremde Gärten, auf Gehwege oder auf Spielplätze und Wiesenflächen in unmittelbarer Angrenzung an die Wohnbebauung machen lassen. Das Verhalten dieser Hundehalter sei sehr rücksichtslos, wenn man sie auf ihr Missverhalten anspreche, werde man nur angepöbelt. Da die Verschmutzungen unerträglich seien und auch für die vielen Kinder des Wohngebiets eine Gesundheitsgefährdung darstellen, wurde vom Gemeinderat und von der Verwaltung Abhilfe erbeten. Die Beschwerde traf auf sehr viel Verständnis. So kann man sich vorstellen, das Hundethema auf die Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung zu nehmen, um beispielsweise über die Einführung von Hundeklos oder auch über eine Erhöhung der Hundesteuer zu diskutieren. Als erste Maßnahme sollen im Amtsblatt Hinweise zu den Hundehalterpflichten abgedruckt werden. Ist ein Hundehalter namentlich bekannt, kann auch eine Anzeige mit der Folge eines Bußgeldverfahrens gegen den Hundehalter gemacht werden.
TOP 2: Im Anschluss an die Bürgerfragestunde gab Bürgermeister Widmaier die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.01.2008 bekannt. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Vergabe der Planungsaufträge für die Erweiterungen des Feuerwehrgerätehauses und des Kindergartens Rangendingen an das Architekturbüro Pfeffer, die Festlegung von Grundstückspreisen für gemeindliche Teilflächen, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Fa. Dehner & Dieringer zur Erschließung des Gewerbegebiets „Owiesen“, den Abschluss einer Änderungs- und einer Sanierungsvereinbarung im Sanierungsgebiet „westlicher Ortskern“, die Beibehaltung des geplanten Standorts für das DFB-Minispielfeld, den Beitritt zur touristischen Aktionsgemeinschaft „Ferienland Hohenzollern“ sowie den Nichtbeitritt zur Standortagentur Tübingen, Reutlingen, Zollernalb und außerdem die Anlegung eines zusätzlichen Fußweges im Baugebiet „Gasse“ bis zum dort geplanten Spielplatz beschlossen.
TOP 3: Den Haupttagesordnungspunkt der Sitzung nahm die Behandlung und die Erarbeitung einer Stellungnahme zum Planentwurf Regionalplan Neckar-Alb 2007 ein. Die Gemeinde hat vom Regionalverband Neckar-Alb einen Planentwurf erhalten, an dessen Verfahren sich die Gemeinde durch eine Stellungnahme beteiligen kann. Der Regionalplan legt regionalplanerische Rahmen- und Zielfestsetzungen fest, die für die weitere strukturelle und bauliche Entwicklung der Gemeinde maßgeblichen Einfluss haben.
Die Gemeinde Rangendingen liegt im Wirkungsbereich der regionalen Siedlungs- und Nahverkehrsachse Horb, Haigerloch, Rangendingen, Hechingen, Burladingen, Gammertingen. Rangendingen gehört weiter zum Verflechtungsbereich der Stadt Hechingen als Mittelzentrum. Damit sieht der Regionalplanentwurf als Vorgaben unter anderem vor, dass die Siedlungstätigkeiten der Gemeinde Rangendinge auf Eigenentwicklung beschränkt ist, oder dass Einzelhandelsbetriebe zwischen 600 qm und 800 qm Verkaufsfläche auf Innenbereichslagen begrenzt sind. Gegen diese neue Planvorgabe haben bereits die Kreisverbände Reutlingen, Tübingen und Zollernalb des Gemeindetags Baden-Württemberg Stellung bezogen. Zur Sicherung der Grundversorgung innerhalb einer Gemeinde muss zumindest die Eigenentwicklung innerhalb dieses Wirtschaftssektors möglich sein.
Sehr bedeutend für die weitere Entwicklung der Gemeinde ist die Festsetzung der regionalen Grünzüge. Sie zeigen in diesem Planwerk auch sehr deutlich auf, dass die Siedlungstätigkeiten sehr begrenzt sind. Ziel des Regionalplans ist es, in verdichteten Teilräumen gemeindeübergreifend zusammenhängende, ausreichend große Freiräume langfristig zu erhalten sowie Siedlungstätigkeit zu vermeiden. Dazu sind Vorranggebiete festgesetzt, die von Besiedlungen und anderen funktionswidrigen Nutzungen frei zu halten sind. Diese Gebiete sind rund um Rangendingen, Bietenhausen und Höfendorf festgesetzt.
In Angrenzung an die vorhandene Bebauung sind an Lagen, für die die Gemeinde ein städtebauliches Entwicklungsgutachten erarbeiten ließ, als sogenannte Vorbehaltsgebiete dargestellt. In Vorbehaltsgebieten erfordert die Inanspruchnahme von Flächen in der Bauleitplanung eine sorgfältige Abwägung mit den regionalplanerischen Belangen.
Im Regionalplanentwurf wurden auch Schwerpunkte für den Fremdenverkehr festgelegt. Einer dieser Schwerpunkte ist Starzach mit Hirrlingen als Ergänzung zur Kurerholung in Bad Niedernau und Bad Imnau. Es sollte insofern untersucht werden, ob für die Gemeinde Rangendingen die geforderten Eigenschaften für eine solche Schwerpunktausweisung und als Ergänzung des Bereichs Starzach-Hirrlingen vorliegen. Hier könnte die Aufwertung des Badesees, seine Bedeutung als Freizeit- und Erholungsort, die Aufnahme in das LEADER-Programm mit Fördermöglichkeiten für den Ausbau touristisch interessanter Projekte als unterstützende Argumente angeführt werden.
Bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat folgende Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Neckar-Alb:
- Die Ortsumfahrung Rangendingen (L 410) muss im Regionalplan Neckar-Alb als vordringliche Straßenbaumaßnahme ausgewiesen sein.
- Es wird beantragt, den für die Gemeinden Starzach und Hirrlingen vorgesehenen Schwerpunkt für den Fremdenverkehr auf die Gemeinde Rangendingen auszuweiten.
- Auf die Begrenzung der Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben zwischen 600 qm und 800 qm Verkaufsfläche auf städtebaulich integrierte Lagen (Kernbereiche) sollte verzichtet werden, um kleinere Gemeinden in ihren örtlichen Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu benachteiligen und die Sicherung der Grundversorgung nicht zu gefährden.
- Die ausgewiesenen Grünzüge sind auf den Stand der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Hechingen, Jungingen, Rangendingen bzw. der städtebaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde Rangendingen zurückzunehmen.
- Die Gemeinde schließt sich der Stellungnahme der Kreisverbände Reutlingen, Tübingen und Zollernalb des Gemeindetags Baden-Württemberg an.
- Im Übrigen stimmt die Gemeinde Rangendingen den Festsetzungen des Regionalplanentwurfs Neckar-Alb 2007 grundsätzlich zu.
TOP 4: Mit dem nächsten Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Frage, ob die Gemeinde Rangendingen an der Bildung eines Gewerbeflächenpools teilnimmt und Mitglied eines solchen Zweckverbands wird. Vor rund 6 Jahren wurde die Idee entwickelt, im Zollernalbkreis einen Gewerbeflächenpool zu gründen. Die Ziele eines solchen Gebildes sollten sein, den ruinösen Wettbewerb um Gewerbeansiedlungen zwischen den Gemeinden zu beenden, Gewerbeflächen nur noch dort zu erschließen, wo es ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist, die insgesamt in Anspruch genommenen Flächen zu reduzieren, attraktive Flächen mit hoher Standortqualität für ansiedlungswillige Betriebe bereit zu stellen, einen Risikoausgleich zwischen den beteiligten Gemeinden bezüglich Verkaufserlös und Gewerbesteuereinnahmen zu schaffen und Gemeinden zu beteiligen, die zwar keine geeigneten Gewerbeflächen, dafür aber Ausgleichsflächen, Brachflächen oder Geldeinlagen anbieten können.
Bürgermeister Widmaier sprach zwar von einer gewissen Skepsis über das letztendliche Funktionieren dieser Vorhabensidee, weil nur noch wenige Kommunen übrig sind, die sich durch einen Beitritt zum zu gründenden Zweckverband am Gewerbeflächenpool beteiligen werden. Von der erreichten Beteiligungsdichte hängt letztendlich auch die Enge der Grenzen für eine Konkurrenzausschaltung unter den Gemeinden ab. Da die Gemeinde Rangendingen nicht in der Position eines Gewerbegebietskonkurrenten zu anderen Gemeinden steht, sind nach Ansicht des Bürgermeisters positive Entwicklungsmöglichkeiten für Rangendingen durchaus möglich, Nachteile dagegen nicht ersichtlich. Aus diesem Grund empfahl Bürgermeister Widmaier dem Gemeinderat auch den Beitritt zum Zweckverband „regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb“. Die Eigenständigkeit der Gemeinde werde durch den Beitritt nicht eingeschränkt, da die Gemeinde weiterhin über ihre Flächen verfügt. Die bereitgestellten Poolflächen werden bei den sich beteiligenden Gemeinden lediglich für die Ansiedlung fremder Firmen herangezogen. Die Eigenentwicklung des einheimischen Gewerbes steht außen vor und wird durch den Gewerbeflächenpool nicht angetastet. Der Gemeinderat beschloss bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich, dass die Gemeinde Rangendingen Mitglied im zu gründenden Zweckverband „Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb“ werden soll. Als Vertreter in die Verbandsversammlung wurden Bürgermeister Johann Widmaier und Gemeinderat Roland Gnant benannt.
TOP 5: Den vorliegenden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat das städtebauliche Einvernehmen der Gemeinde. Es handelte sich im Einzelnen um die Herstellung von zweimal 24 Parkplätzen durch die Fa. Abbott, den Aufbau einer Gaube an der Straße Am Rosenrain, den Neubau eines Schuppens im Schuppengebiet „Vogelherd“, um einen Wohnhausneubau im Baugebiet „Gasse“ und um einen weiteren Neubau an der Haigerlocher Straße.
TOP 6: Als nächstes hatte der Gemeinderat über die Annahme von zwei Geldspenden in Höhe von jeweils 1.000,00 € zu beschließen. Bei der Auftaktveranstaltung des Generationentreff Rangendingen hat die Volksbank Hohenzollern der Gemeinde Rangendingen eine Spende über 1.000,00 € zugunsten des Generationentreffs übergeben. Für denselben Zweck spendete die Fa. Abbott aus Rangendingen ebenfalls 1.000,00 €. Sie möchte darüber hinaus noch Partner des Mehrgenerationenhauses in Rangendingen werden. Der Gemeinderat zeigte sich sehr erfreut und beschloss gerne die Annahme dieser Spenden.
TOP 7: Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gab Bürgermeister Widmaier bekannt, dass die Gemeinde Rangendingen für die energetische und bauliche Erneuerung des Kindergartens im Klostergartenweg mit 100.000,00 € aus dem Bund-Länder-Investitionspaket energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur gefördert wird. Gemeinderat und Verwaltung zeigten sich gleichermaßen über diese sehr gute Nachricht erfreut.
Auf Antrag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat, einen Schlauchwall als Feuerwehrausrüstung zur Sicherstellung eines 50-jährlichen Hochwasserschutzes an der Starzel im Bereich Mühle anzuschaffen. Der Gemeinderat stimmte dieser außerplanmäßigen Anschaffung zu.
Zur Sanierung des unteren Teilbereichs der Trillfinger Straße in Höfendorf, des Wanderparkplatzes Lindenweg/Eichenstraße und zur Beseitigung der Schäden auf dem Fahrweg entlang der Starzel beim ehemaligen Leitzgebäude sollte bis zur Sitzung ein Angebot der Fa. Marbau vorliegen, die derzeit noch mit Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Gasse“ beschäftigt ist. Da das Angebot bis zum Sitzungsbeginn nicht vorlag, beauftragte der Gemeinderat den Bürgermeister damit, das Angebot nach dessen Eingang zu prüfen und den Auftrag zu erteilen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde weiter angeregt in diesem Zusammenhang bei der Leitzbrücke eine Straßenlampe aufzustellen.
Bei der Vergabe der Straßenbauarbeiten für das Baugebiet „Gasse“ hat der Gemeinderat zunächst beschlossen, dass der obere Schwarzbelag der Straße erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut werden soll, wenn die Bebauung des Baugebiets weiter fortgeschritten ist. Bei einem zweiten Anrücken der Baufirma wäre allerdings mit Mehrkosten in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Überstehende Schachtdeckel und Randsteine bzw. fehlende Anschlüsse würden außerdem Schäden nach sich ziehen, die dann zusätzlich zu beheben wären. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, dass die Straßenfertigstellung erfolgen soll.
Am 04.03.2008 hat das Landratsamt Zollernalbkreis in seinem Wahlprüfungsbescheid die Wahl von Johann Widmaier zum Bürgermeister vom 17.02.08 für gültig erklärt. Der Bürgermeister ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung durch ein Mitglied des Gemeinderats zu verpflichten. Der Gemeinderat beschloss, dass Gemeinderatsmitglied und stellvertretender Bürgermeister Roland Gnant die Verpflichtung des Bürgermeisters im Rahmen einer Gemeinderatssitzung vornehmen soll. Der Termin dieser Sitzung ist am Freitag, 18.04.2008.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wurde die Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt.
