Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2008
Tagesordnung
2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
3. Vergabe der Außenanlagen am Hallenanbau
5. Änderung des Bebauungsplans "Hitzenried" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
6. Bildung von Haushaltsresten für die Jahresrechnung 2007
TOP 1: Die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, 28.04.2008 begann mit einer Bürgerfragestunde, in der aus der Zuhörerschaft aber keine Anfragen an den Gemeinderat oder die Verwaltung gestellt wurden.
TOP 2: Bürgermeister Widmaier konnte deshalb gleich die in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.04.2008 gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntgeben. Der Gemeinderat hat die Ingenieurleistungen für die Heizungsplanung für den Kindergarten Rangendingen an das Büro EUV-Tec aus Rangendingen vergeben.
TOP 3: Die Verwaltung hat die Arbeiten für die Herstellung der Außenanlagen im Bereich des Sporthallenanbaus beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endete am 24.04.2008. Fünf Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das günstigste Angebot mit einem Angebotspreis von 36.564,89 € reichte die Firma Anton Dieringer ein, an die der Gemeinderat den Auftrag durch einstimmigen Beschluss vergab.
TOP 4: Unter dem Tagesordnungspunkt „Baugesuche“ wurden dem Gemeinderat drei Bauanträge vorgelegt. Es handelte sich dabei um eine Dachaufstockung auf ein bestehendes Flachdachgebäude in der Lehmgrubenstraße, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat Bietenhausen um die Erstellung eines Carports in der Rosenstraße und um den Neubau eines Firmengebäudes mit Einfamilienhaus im Höfendorfer Gewerbegebiet „Obere Kreine“. Der Ortschaftsrat hat dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.
TOP 5: Der Bauantrag aus der letzten Sitzung auf Erweiterung der DG-Wohnung mit Übergang und Aufstockung der Garage, Abbruch vorhandenes Garagendach auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 3, Flst. Nr. 1183 (Wohn- und Geschäftsgebäude) wird vom Baurechtsamt unter den gegenwärtigen Festsetzungen des Bebauungsplans Hitzenried als Gewerbegebiet (GE) als nicht genehmigungsfähig beurteilt, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Wohnung im ausgewiesenen GE nicht vorliegen. Die gewerbliche Nutzung spiele nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Baurechtsbehörde empfiehlt, den Bebauungsplan im als GE ausgewiesenen Bereich mit den Grundstücken Hechinger Str. 41 (Fa. Maxx Messtechnik) / Hechinger Str. 45 (Praxis Dr. Deibler) / Rudolf-Diesel-Str. 1 (Raumausstattergeschäft Strobel) / Rudolf-Diesel-Str. 5 (Wohnhaus) / Königsberger Str. 3 (Wohnhaus) zu ändern und als Mischgebiet (MI) auszuweisen. Dies entspreche der faktischen Nutzung (nicht störende gewerbliche Nutzungen und Wohnen) und beschränke weder die in diesem Änderungsbereich vorhandenen Gewerbebetriebe in ihren gegenwärtigen Nutzungen noch die aktuellen gewerblichen Ausübungen im ausgewiesenen GI-Bereich (Industriegebiet) auf der anderen Seite der Rudolf-Diesel-Straße, da dort die faktische Nutzung (Lebensmittelmarkt, Malerwerkstatt, Sportgeschäft, Getränkehandel) dem Gebietstyp GE und nicht GI entspreche. Insofern sei die Angrenzung von GI auf der einen Seite der Rudolf-Diesel-Straße an ein MI auf der anderen Straßenseite ohne weiteren Puffer aufgrund der vorhandenen Nutzungen nicht schädlich.
Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, den Bebauungsplan Hitzenried im momentan als GE ausgewiesenen Bereich zwischen den Straßen Königsberger Straße, Rudolf-Diesel-Straße, Hechinger Straße und Donaustraße zu ändern und dort analog zum übrigen Bereich Hitzenried (II) nicht nur ein MI sondern ein „Mischgebiet gegliedert“ (MIg) auszuweisen. Mit dieser Ausweisung wird auf das Vorhandensein einer möglichen Vorbelastung durch die vorhandenen gewerblichen Nutzungen und auf deren Bestandsschutz sowie auf das gegenseitige Rücksichtnahmegebot – also insbesondere gegenüber den gewerblichen Nutzungen – hingewiesen.
Obgleich dem Gemeinderat die Haltung der Gerichte bekannt ist, dass für eine rechtliche Beurteilung die faktische Bebauung und nicht die planungsrechtlichen Festsetzungen „auf dem Papier“ maßgebend ist, konnte sich der Gemeinderat nicht einstimmig zu einer Änderung durchringen. Die zentrale Frage, die sich der Gemeinderat stellte war deshalb, ob jemand durch eine Änderung des Bereichs von GE auf MI einen Nachteil erleide. Da im angrenzenden GI-Bereich aufgrund der zum Baubestand gehörenden Wohngebäude längst schon keine Industriegebietsvorhaben mehr zulässig sind, konnte diese Frage im Hinblick auf die vorhandenen Nutzungen ausgeschlossen werden. Für den zu ändernden Bereich wird sogar eher ein Vorteil durch eine Wertsteigerung der Grundstücke gesehen.
In der anschließenden Abstimmung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den Bebauungsplan "Hitzenried" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
TOP 6: Ein formell erforderlicher Beschluss war die Bildung von Haushaltsresten, durch den Hauhaltsmittel aus dem Jahr 2007 für begonnene und nicht abgeschlossene Maßnahmen als ausstehende Ausgaben oder Einnahmen in das Folgejahr übertragen werden. Durch einstimmigen Beschluss wurden folgende Haushaltsreste in das laufende Haushaltsjahr übertragen:
|
Bezeichnung |
Ausgaben |
Einnahmen |
|
Schule (EDV-Ecke / Schülercafe) |
13.989 € |
0 € |
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"Alte Schule", Sicherheitsinvest./ Beleuchtung / Heizung |
11.452 € |
0 € |
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"Alte Schule", Schulhofumgestaltung |
66.645 € |
0 € |
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Halle, Einbau Behinderten-WC |
24.465 € |
0 € |
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Sanierung III |
2.950 € |
33.314 € |
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Sanierung IV (Westlicher Ortskern) |
92.707 € |
91.918 € |
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Baugebiet "Gasse", Fußgänger- Radwegbrücke |
37.786 € |
0 € |
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Baugebiet "Hanfländer", Straßenausbau |
44.223 € |
0 € |
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121.957 € |
0 € |
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Summen |
416.174 € |
125.232 € |
TOP 7: Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ berichtete der Bürgermeister dem Gemeinderat darüber, dass für die am Stausee vorgesehenen Maßnahmen nach dem LEADER-Programm die Baufreigabe für einen vorzeitigen Baubeginn durch das Regierungspräsidium erteilt worden sei. Vorzeitig deshalb, weil inhaltlich über den Antrag der Gemeinde noch nicht entschieden ist – ein vor der Antragsentscheidung liegender Baubeginn würde lediglich den Zuschuss im Falle einer Bewilligung nicht ausschließen.
Die vom DFB mit der Herstellung der DFB-Minispielfelder beauftragte Firma Polytan hat der Gemeinde mitgeteilt, dass in der 26. Kalenderwoche mit der Herstellung des Minispielfeldes in Rangendingen begonnen werden soll. Bis dahin müssen durch die Gemeinde die Vorarbeiten am Spielfelduntergrund erbracht sein. Diese Vorarbeiten wurden nach einer beschränkten Ausschreibung von der Verwaltung an die Firma Brendle vergeben. Die Verwaltung war von der Auftragssumme her für die Vergabe zuständig.
Weiter informierte Bürgermeister Widmaier den Gemeinderat über das Voranschreiten der Bauarbeiten im Schulhof der Alten Schule. Die Arbeiten sollen in den Pfingstferien mit dem Anbringen der Überdachung fertig gestellt werden.
Den Abschluss der öffentlichen Sitzung bildete eine Terminsache des Gemeinderats. Die diesjährige Waldbegehung zusammen mit der Forstbehörde musste vom 18.07. auf Freitag, 13.06.2008 vorverlegt werden. Bei der Waldbegehung soll unter Beteiligung der Jägerschaft über die Erfahrungen des ersten Jahres der Rehwildbejagung ohne behördlichen Abschussplan (RobA-Modellprojekt) informiert werden. Die Grundsätze der Rehwildbejagung sind hierbei in einer Zielvereinbarung mit der Jägerschaft niedergelegt.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
