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Startseite > Gemeinderat / Sitzungsberichte > Sitzungsberichte 2008 > Sitzungsbericht vom 30.06.2008
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2008

Tagesordnung

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

2. Verkaufsoffener Sonntag am 21.09.2008; Erlass einer Allgemeinverfügung

3. Baugesuche

4. Kläranlage Rangendingen Sanierungsmaßnahmen

5. Hochwasser am 2.6.2008 – Maßnahmen und Informationen

6. Neuerlass der Hauptsatzung

7. Verschiedenes

Die Gemeinderatssitzung am 30.06.2008 stand ganz im Zeichen des Hochwasserereignisses vom 02.06.08.

TOP 1: Begonnen hat die Sitzung, zu der auch einige Zuhörer aus den hauptsächlich vom Hochwasser betroffenen Bereichen anwesend waren, mit der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 26.05.08. Der Gemeinderat hatte in dieser nichtöffentlichen Sitzung seine Zustimmung zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung im Sanierungsgebiet „westlicher Ortskern“ und einen Grundstückstausch Ortsausgang der Haigerlocher Straße beschlossen.

TOP 2: Die Rangendinger Gewerbetreibenden haben die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags für den 21.09.08 beantragt. Die Kirchengemeinden wurden zum Antrag gehört. In ihrer Stellungnahme wird erklärt, dass die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich bedauert wird, da dadurch das Gebot der Sonntagsheiligung gefährdet und eine fortschreitende Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags befürchtet wird. Es wurde darum gebeten, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen strikt eingehalten und während der geschützten Gottesdienstzeiten weder Vorbereitungen für den verkaufsoffenen Sonntag noch Verkäufe irgendwelcher Art erfolgen.

In Zeiten des ständig zunehmenden Internethandels äußerte Bürgermeister Widmaier Verständnis für die Gewerbetreibenden, durch Aktionen wie verkaufsoffene Sonntage auf sich aufmerksam zu machen. Mit dem seit März 2007 geltenden neuen Ladenöffnungsgesetz muss der Gemeinderat für die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen nun keine Rechtsverordnung mehr erlassen, vielmehr kann nun in der Zuständigkeit eine Allgemeinverfügung das Thema verkaufsoffener Sonntage regeln. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Verwaltung die an anderer Stelle dieses Amtsblatts abgedruckte Allgemeinverfügung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2008 in der Gemeinde Rangendingen erlässt.

TOP 3: Der Gemeinderat stimmte den vorliegenden Bauanträgen zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Dies waren die Betriebserweiterung und Aufstockung von Büroräumen im Gewerbegebiet Hitzenried, die Überdachung einer bestehenden Garage in der Straße Am kleinen Damm, die Erweiterung einer Garage im Finkenweg in Höfendorf, die Erweiterung eines Schuppens im Schuppengebiet Vogelherd und - vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Bietenhausen - einem Dachgeschossausbau und Dachgaubenaufbau in der Rosenstraße Bietenhausen.

Bereits bei der Waldbegehung und bei einer Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses wurde eine Bauvoranfrage von vier Rangendinger Landwirten wegen der Erstellung einer landwirtschaftlichen Halle im Schuppengebiet Vogelherd beraten und diskutiert. Wie vom Gemeinderat gewünscht, hat die Gemeindeverwaltung inzwischen die Stellungnahmen der Fachbehörden eingeholt. Das Landratsamt (Landwirtschaftsamt und Landschaftspflege) sowie das Baurechtsamt bei der Stadt Hechingen sind der Auffassung, dass das Vorhaben in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig sei. Beabsichtigt ist eine Halle mit einer Länge von 120,25 m x 15,10 m. Als Bedachung ist wegen der angedachten Nutzung zur Solarstromgewinnung ein Pultdach vorgesehen. Die Stellungnahmen decken sich mit der Auffassung des Gemeinderats, dass der 120 m lange Baukörper in drei Bauteile zu untergliedern ist.
Das Landwirtschaftsamt hat bei der Überprüfung der Betriebsverhältnisse außerdem festgestellt, dass lediglich zwei der vier beteiligten Landwirte privilegiert im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) sind, und dadurch dem Betrieb dienende landwirtschaftliche  Gebäude im Außenbereich erstellen dürften. In Relation zur Betriebsgröße beträgt laut Landwirtschaftsamt der Bedarf an Abstellfläche im einen Fall 400 qm abzüglich vorhandener Stellflächen und im anderen Fall 600 qm. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, dass dem Bauvorhaben nur zugestimmt werde, wenn eine Umplanung auf ein dreigliedriges Bauvorhaben mit insgesamt ca. 1000 qm Grundfläche erfolgt, eine entsprechende Begrünung und Einpflanzung des Baugrundstücks vorgenommen wird und für das anfallende Regenwasser Retentionsflächen auf dem Baugrundstück selbst hergestellt werden. Außerdem müssen sich die privilegierten Landwirte durch Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dazu verpflichten, zum Schutz der Landschaft vor einer Zersiedelung auf weitere Bauvorhaben im Außenbereich zu verzichten.

TOP 4: Bevor das Hauptthema des Abends „Hochwasser“ begann, beschloss der Gemeinderat über die Sanierung der Abwasserschnecke auf der Kläranlage Rangendingen. Schon im Jahr 2001 hat das die Rangendinger Kläranlage betreuende  Büro ISW den Austausch der nun zur Sanierung entstehenden Abwasserschnecke empfohlen. Der Gemeinderat hat damals lediglich die nicht aufschiebbare Sanierung einer der Abwasserschnecken beschlossen und die Sanierung der damals noch funktionstüchtigen zweiten Schnecke zurückgestellt. Die unteren Wendeln der mittleren Abwasserschnecke sind nun aber sehr stark abgenutzt. Ein Automatikbetrieb ist nicht mehr möglich, nur noch Handbetrieb in den unteren Drehzahlstufen mit der Folge, dass die Förderleistung zurückgeht. Eine Abwasserförderung mit dieser Schnecke ist außerdem ohne Anwesenheit des Betriebsleiters nicht mehr möglich. Vom Büro ISW wird aufgrund einer durchgeführten Situationserhebung die dringende Schneckensanierung empfohlen. Nachdem mit einer Lieferzeit von mindestens vier bis sechs Monaten zu rechnen ist, sollten die erforderlichen Ausschreibungen möglichst rasch vorgenommen werden. Die Kosten für die Anschaffung einer Abwasserschnecke mit Schmelzbasaltauskleidung, die für den Einbau erforderlichen Bauarbeiten und Elektroarbeiten wurden auf rd. 71.000 € geschätzt. Der Gemeinderat fasste deshalb den einstimmigen Baubeschluss für diese Maßnahme und beauftragte das Büro ISW mit der sofortigen Ausschreibung der erforderlichen Leistung. Den eventuell noch in diesem Jahr anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben bzw. einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Beim Hochwasserereignis am 02.06.08 wurde die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Hirrlingen-Starzeltal, an die die Ortschaften Bietenhausen und Höfendorf zusammen mit der Gemeinde Hirrlingen angeschlossen sind, erheblich beschädigt. Zur Vorfinanzierung der Schadensregulierung müssen ca. 150.000 € aufgebracht werden. Nachdem der Verband über keine eigenen Finanzmittel verfügt, muss dieser Betrag bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer von den Verbandsgemeinden Hirrlingen und Rangendingen in Form einer Sonderumlage vorfinanziert werden. Der Betrag wird entsprechend den Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinden aufgeteilt. Der Anteil Hirrlingen (2.965 Einwohner) beträgt 109.706 €, der Anteil Rangendingen (1.089 Einwohner für Höfendorf und Bietenhausen) beträgt 40.294 €. Der Gemeinderat stimmte der Vorfinanzierung in Form einer Sonderumlage zu. Außerdem wurde er vom Bürgermeister darüber informiert, dass alle beweglichen Teile auf der Kläranlage nicht versichert  und damit keine Versicherungsleistungen zu erwarten sind, ebenso fallen die Kosten für die angeschafften Belüfter nicht in den Leistungsbereich der Versicherung. Der Gesamtschaden wurde bisher auf über 700.000 € geschätzt. Ob es bei dieser Größenordnung bleiben wird, wird sich erst nach einer gewissen Betriebszeit zeigen. Noch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Turm für die Schlammlagerung durch das Hochwasser in seiner Bausubstanz beschädigt wurde. In diesem Fall wären weitere Maßnahmen in einer Größenordnung von 500.000 € notwendig.

Der Verbandsvorsitzende Bürgermeister Hofelich aus Hirrlingen lud den Gemeinderat zu einer Informationsbegehung am 23.07.08 ein.

TOP 5: Der Tagesordnungspunkt „Hochwasser am 02.06.08 – Maßnahmen und Informationen“ wurde mit einer Reihe von Bildern zum Zeitpunkt während des Hochwassers und den anschließenden Aufräumarbeiten mit den sich zeigenden Schäden eröffnet. Anschließend erhoben sich der Gemeinderat und alle im Sitzungssaal anwesenden Zuhörer, um in einer Schweigeminute den Hochwasseropfern zu gedenken.

Das Hochwasser vom 02.06.08 hatte in Rangendingen die Eigenschaft eines hundertjährlichen Hochwassers (HQ100), also ein Hochwasserereignis, wie es statistisch gesehen nur alle 100 Jahre auftritt. In Hechingen und Jungingen musste es sogar als HQ200 Ereignis eingestuft werden. In Rangendingen wurden in der Nacht über 6.000 Sandsäcke durch die Feuerwehr verteilt. Nach einer preußischen Hochwasserkarte aus dem Jahr 1906, die anlässlich eines ähnlich großen Hochwassers damals erstellt wurde, ist der Bereich bis zur Kohlgrube als Überschwemmungsgebiet dargestellt. Alle Schutzmaßnahmen, die in der Gemeinde seither unternommen wurden, haben dazu beigetragen, dass die verursachten Schäden nicht weitaus höhere Maße angenommen haben, so der Bürgermeister. Allein die Aufweitung des Starzelbettes, die als Schutzmaßnahme in Folge des Hochwassers vom 11.08.02 durchgeführt wurde, habe dem Wasser nach einer Analyse des Ingenieurbüros Eppler einen guten Teil seiner immensen Zerstörungsgewalt genommen. Bei einem Zustand des Flussbetts, wie er noch beim Hochwasser 2002 vorgelegen habe, wäre der Wasserspiegel weit höher angestiegen. Bürgermeister Widmaier richtete im Rahmen der Gemeinderatssitzung seinen herzlichen Dank an die vielen Helfer, die in ihrer Gesamtheit übermenschliches geleistete hätten. Besonders hob er die Leistungen der Gemeindefeuerwehr hervor und auch der Schüler, die unter Anleitung von Hausmeister Lorenz Strobel in der Mühle sich für Aufräumarbeiten zur Verfügung gestellt haben, um weitere Folgeschäden durch das in Gärung übergehende Sägemehl zu verhindern. Als Überlandhilfe waren die Feuerwehren der Gemeinden Grosselfingen, Haigerloch und Hirrlingen im Einsatz. Für die Überlandhilfe haben die Trägergemeinden der Feuerwehren einen Kostenerstattungsanspruch. Die Gemeinden  des Zollernalbkreises verzichten gegenüber den vom Hochwasser betroffenen Kommunen auf die Kostenerstattung für die Überlandhilfe.

Im Folgenden unterrichtete Bürgermeister Widmaier den Gemeinderat über erste Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, Hilfen für die Geschädigten und die Schadenssummen im öffentlichen Bereich.

Zunächst einmal sei festzustellen, dass die Starzel ab Hechingen flussabwärts ein Gewässer 1. Ordnung sei. Damit habe die Gemeinde keine Befugnis, an dem Gewässer in irgendeiner Form tätig zu werden. Die Zuständigkeit liege bei Gewässern 1. Ordnung alleinig beim Land. Der Bürgermeister hat deshalb unmittelbar nach dem Hochwasser Gespräche mit der Umweltministerin Gönner und dem Regierungspräsidium geführt.
Es liegen nun Zusagen vor, die Erstellung einer Hochwassergefahrenkarte im Neckareinzugsgebiet Starzel vorzuziehen. Am 20.06.2008 wurde beim Regierungspräsidium Tübingen die „Hochwasserpartnerschaft Neckareinzugsgebiet Reutlingen - Tübingen – Zollernalb“ gegründet. Dabei wurde insbesondere die jüngste Hochwasserkatastrophe im Starzeltal besprochen.

Derzeit werden landesweit Hochwasser-Gefahrenkarten erstellt, um wirkungsvolle und integrierte Maßnahmen gegen Hochwasser planen und umsetzen zu können. Für die Starzel werden diese Untersuchungen nun vorgezogen und bis Herbst dieses Jahres vorliegen. Weitere Schutzmaßnahmen sollen dann anschließend geplant und gemeinsam umgesetzt werden.

Bürgermeister Widmaier warb gleichzeitig bei den geschädigten Anwohnern und Bewohnern der hochwassergefährdeten Bereiche um Geduld und Verständnis. Ein effizienter Hochwasserschutz könne nur in einer aufeinander abgestimmten Maßnahmenfolge entlang der Starzel erzielt werden, wofür aber die Erkenntnisse aus der Hochwassergefahrenkarte unverzichtbar seien. Als Sofortmaßnahe wurde die Erhöhung des Damms entlang der Starzel bereits diskutiert. Dies würde aber dazu führen, dass einige Wohngrundstücke entlang der Starzel bei jedem größeren oder längeren Regen Hochwasser bekommen, da das Oberflächenwasser vom Gefälle her in Richtung Starzel abfließt, was bei einer Erhöhung des Geländes dann nicht mehr möglich wäre. Stattdessen würde es in den Grundstücken stehen bleiben.

Das Hochwasser löste aufgrund seiner katastrophalen Folgen ein riesiges Medieninteresse aus, was wiederum eine sehr große Spendenbereitschaft nach sich zog. Das Spendenaufkommen bei der Gemeinde am Tag der Gemeinderatssitzung liegt bei 25.075 €. Auf diesen Betrag kommt der Anteil des Landes, das bei seiner Zusage bleibt, auf jeden gespendeten Euro 2,-- € draufzulegen. Somit hat die Gemeinde Rangendingen ein Spendenvolumen von rd. 75.000 € zu verteilen, mit dem nun ein Beitrag zur finanziellen Linderung der nicht durch Versicherungen gedeckten Hochwasserschäden geleistet werden kann, so der Bürgermeister. Entsprechende Anträge können bei der Gemeinde noch bis zum 05.07.2008 gestellt werden, damit die Hilfen nun möglichst rasch und unbürokratisch an die Betroffenen ausbezahlt werden können.
Das Aufkommen aus der Spendenaktion der Hohenzollerischen Zeitung wurde auf die Caritas übertragen. Auch hier kann die Antragstellung über die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Die unmittelbar nach dem Hochwasser vom Landkreis zunächst als Darlehen ausgezahlte Soforthilfe ist als Zuschuss zu sehen, der nicht zurückgezahlt werden muss, wenn ein durch das Hochwasser entstandener Schaden nicht anderweitig gedeckt ist.

Auch im öffentlichen Bereich sind vor allem in Jungingen und Hechingen immense ungedeckte Schäden entstanden. Die Gemeinde Jungingen schätzt ihren Schaden auf vorerst auf über 2 Mio. €, die Stadt Hechingen den ihrigen auf 3,4 Mio. €. Der öffentliche, nicht gedeckte Schaden der Gemeinde Rangendingen beziffert sich mit geschätzten 200.000 € dagegen noch recht glimpflich. Die Städte und Gemeinden des Zollernalbkreises stellen den geschädigten Gemeinden im Killertal und an der Starzel zur Solidaritätsbekundung für die Deckung ihrer Schäden einen Betrag von 500.000 € zur Verfügung, der entsprechend der Schadensgrößen auf Burladingen, Jungingen, Hechingen und Rangendingen verteilt wird.

Bürgermeister Widmaier hat inzwischen die Ausweitung des Sanierungsgebiets "Westlicher Ortskern" auf den Bereich "Kohlgrube" prüfen lassen. Demnach ist eine Mittelübernahme für umfassende Gebäudesanierungen aufgrund von Hochwasserschäden möglich. Wichtig ist dabei allerdings das Merkmal der umfassenden Sanierung, was bedeutet, dass ein zu sanierendes Gebäude in allen bautechnischen Gewerken auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden muss. Dies bedeutet, eine moderne Heizung, eine dem Stand der Technik entsprechende Gebäudeisolierung (Fassade, Dach, Fenster und Türen). Wer mit der Sanierung seines Gebäudes bereits begonnen hat und  nur noch bestimmte Teile dieser Maßnahmen auszuführen hat, kann ebenfalls in den Genuss von Sanierungsmitteln kommen, wenn dadurch die Eigenschaft eines umfassend sanierten Gebäudes entsteht. Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Mittel, wovon die Gemeinde einen Anteil von 40 % und das Land einen 60 %igen Anteil beisteuern. Bürgermeister Widmaier konnte in diesem Zusammenhang auch berichten, dass der Regierungspräsident bereits die Aufstockung von Sanierungsmitteln für hochwassergeschädigte Gemeinden in Aussicht gestellt habe.

Als ein Fazit aus dem Hochwasserereignis sieht Bürgermeister Widmaier die Verpflichtung der Gemeinde, die Hochwassersicherheit in den Bereichen, in denen die Gemeinde den alleinigen Einfluss hat, weiter zu verbessern. Hierfür sollte dann vor allem in Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Anschaffung mobiler Hochwasserdämme und in die Aufrüstung der Feuerwehr investiert werden.

Auf Anfragen aus dem Gemeinderat gab Bürgermeister Widmaier bekannt, dass an den landwirtschaftlichen Böden keine durch das Hochwasser eingetragenen Schadstoffe (zum Beispiel Öl) festgestellt werden konnten. Sieben Stellen wurden bisher beprobt mit dem Ergebnis eines negativen Schadstoffnachweises.

Der Gemeinderat wollte vom Bürgermeister wissen, ob die durch das Hochwasser angeschwemmten Verengungen im Flussbett wieder geräumt worden seien. Die Frage konnte mit Ja beantwortet werden, die Wasserwirtschaftsverwaltung hat alle Verengungen sofort nach dem Hochwasser beseitigt.

Zum Abschluss des Themas "Hochwasser" stimmte der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss der Erweiterung des Sanierungsgebiets "Westlicher Ortskern" um den Bereich Kohlgrube zu. In der kommenden Sitzung am 21.07.2008 sollen die formellen Beschlüsse gefasst werden. 

TOP 6: Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2009 hat das Landratsamt die Hauptsatzungen der Gemeinden im Kreis überprüft und bei der Rangendinger Hauptsatzung festgestellt, dass die Regelungen bezüglich der Zahl der Gemeinderäte widersprüchlich sind. Bislang galt die Regelung, dass sich die Zahl der Gemeinderäte nach der nächsthöheren Gemeindegruppengröße bestimmt, der die Gemeinde Rangendingen nach der Gemeindeordnung angehört. Die Zahl der Gemeinderäte betrug für die bestimmende Größengruppe 14 Sitze, demnach für die nächsthöhere Gruppe eben 18 Sitze. Für die Kommunalwahlen 2009 ist die Gemeinde Rangendingen nach ihrer Einwohnerzahl um eine Gruppe gestiegen und in der Gemeindegrößengruppe zwischen 5.000 bis 10.000 Einwohnern angesiedelt. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt für diese Gruppe 18 Sitze. Bei einer Belassung der Regelung, dass sich die Zahl der Gemeinderäte nach der nächsthöheren Gemeindegrößengruppe bestimmt, wären dann 22 Sitze zu besetzen. Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Einwohnerzahlen vom September 2007 entscheidend:

Rangendingen 4.177 Einwohner (79,5 % der Bevölkerung)
Bietenhausen    520 Einwohner (9,9 % der Bevölkerung)
Höfendorf     556 Einwohner (10,6 % der Bevölkerung).

Bei der Verteilung der Sitze auf die Teilorte müsste sich bei einer Anzahl von 18 Gemeinderatssitzen eine repräsentative Verteilung auf die Teilorte nach diesen Prozentsätzen ergeben. Rangendingen stünden demnach 14 Sitze, Bietenhausen und Höfendorf jeweils 2 Sitze zu. Bei der bisherigen Sitzverteilung mit jeweils drei garantierten Sitzen für Höfendorf und Bietenhausen sind diese Teilorte quasi überrepräsentiert. Der Gemeinderat sprach sich dennoch einstimmig und sehr überzeugt für die Belassung dieser Sitzverteilung aus, um die Position der Teilorte zu stärken und die Einheit der drei Teilorte als eine Gesamtgemeinde zu unterstreichen und zu kräftigen.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass es bei 18 Gemeinderatssitzen und hinsichtlich der Sitzverteilung auf die Ortsteile unverändert bleibt. Die Regelung der Gemeinderatszahl nach der nächsthöheren Gemeindegrößengruppe wurde gestrichen.

Eine redaktionelle Änderung war mit dem Neuerlass der Satzung ebenfalls vorzunehmen. Der Bau- und Verwaltungsausschuss ist in der bisherigen Hauptsatzung als beratender Ausschuss mit beschließender Funktion eingerichtet, ein Konstrukt, das rechtlich nicht möglich sei, so die Kommunalaufsicht. Die Verwaltung hat deshalb in Abstimmung mit dem Landratsamt vorgeschlagen, den Paragraphen, der dies regelt entsprechend abzuändern und den Bau- und Verwaltungsausschuss als beschließenden Ausschuss auszuweisen. Die Angelegenheiten, für die der Bau- und Verwaltungsausschuss lediglich beraten und nicht beschließen darf, sind in einem anderen Paragraphen geregelt, der von dieser Änderung unberührt bleibt. Insofern ergibt sich als letzte Konsequenz, dass diejenigen Sitzungen, in denen vom Bau- und Verwaltungsausschuss Beschlüsse zu fassen sind, öffentlich abzuhalten sind.

Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Hauptsatzung neu erlassen.

TOP 7: Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" hatte Bürgermeister Widmaier noch eine Reihe von Bekanntgaben und Informationen für den Gemeinderat parat. Zunächst lud er den Gemeinderat zur offiziellen Einweihungsfeier des neuen Schulhofs im Rahmen eines Schulfestes am 10.07.2008 ein, in dessen Rahmen auch die Fußball-Jugendeuropameister der Joachim-Schäfer-Schule geehrt werden sollen. Die für die endgültige Fertigstellung der Schulhofneugestaltung noch fehlenden Fallschutzplatten bzw. Spielfeldbanden sollen nach Aussage der Lieferfirmen bis zu diesem Termin vorhanden sein.

Ebenfalls Lieferschwierigkeiten gibt es für den Bau des DFB-Minispielfeldes beim Spielplatz "Lindeshalde". Von der Gemeinde wurde der Unterbau fristgerecht fertig gestellt. Auch der Kunstrasenbelag der vom DFB beauftragten Firma Polytan kommt fristgerecht. Schwierigkeiten bereitet die Bande um das Minispielfeld, für die ein Sublieferant der Fa. Polytan verantwortlich ist. Der Liefertermin ist noch völlig unklar, insofern kann auch noch kein Termin für die Einweihung des DFB-Minispielfeldes fixiert werden, zu der auch ein prominenter Kicker vom VFB Stuttgart anwesend sein soll.

Als erfreuliche Mitteilung bezeichnete Bürgermeister Widmaier den Bau eines Radwegs zwischen der Gemeinde Hirrlingen bis nach Bietenhausen. Das Gemeinschaftsbauvorhaben des Landkreises Tübingen und der Gemeinde Hirrlingen verläuft auf den letzten Metern auf der Gemarkungsfläche von Bietenhausen. Insofern werde sich die Gemeinde Rangendingen auch gerne zur Leistung eines Anteils bereit zeigen, da durch den Radweg ein großer Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Radfahrverkehrs geleistet werde. Mit dem Ausbau des Radweges sei es dann vor allem für Kinder gefahrlos möglich, mit dem Rad von Bietenhausen nach Hirrlingen zu gelangen. Außerdem entsteht mit diesem Wegabschnitt ein geschlossenes Radwegenetz Rangendingen-Höfendorf-Bietenhausen-Hirrlingen-Rangendingen.

Die Gewässeruntersuchungen des Rangendinger Badesees erbrachten bisher hinsichtlich der untersuchten mikrobiologischen Parameter optimale Ergebnisse. In der Badegewässerkarte 2008 ist der Rangendinger Badesee wieder als zum Baden gut geeignet ausgewiesen. Einzig die Sichttiefe bereitet nach wie vor Probleme. Bei der Beprobung in der vergangenen Woche betrug sie gerade einmal 50 cm.

Auf Anregung der Forstverwaltung soll im Bereich Postenbühl die Feldflur per Satzung zur Waldlage erklärt werden. Zur Wahrung privater Interessen ist der Satzungsentwurf zuvor zu veröffentlichen. Die betroffene Fläche besteht hauptsächlich aus Flurbereinigungsflächen sowie einigen Privatflächen. Die Initiative für die Aufforstung ging teilweise von den Privatbesitzern aus, wie der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtete. Der Gemeinderat stimmte dem Aufforstungsvorhaben einstimmig zu und ist zu der vorgeschriebenen Satzungsregelung  bereit.

Die Flurbereinigungsbehörde hat für die Anlegung eines Rad- und Wanderwegs durch das Starzeltal bis nach Bietenhausen eine grobe Plankonzeption erstellt. Es wären insgesamt zwei Brücken über die Starzel erforderlich. Die Naturschutzbehörde hat zu diesem Vorentwurf bereits Stellung bezogen und diesen abgelehnt. Das Starzeltal ist ausgewiesenes FFH-Gebiet, worin die Anlegung eines solchen Weges ein unzulässiger Eingriff darstellen würde. Stattdessen soll nun der schadhafte vorhandene Steg saniert werden.

Zum Abschluss der Sitzung regte der Höfendorfer Ortsvorsteher Bernd Binder an, sich von Gemeindeseite aus um den Ausbau der DSL-Breitbandversorgung in den Ortsteilen anzunehmen. Wie und ob es zu einem Ausbau kommen wird, ist letztendlich immer eine Kostenfrage und wer für die Kosten aufkommt. In einer Umfrage über das Amtsblatt soll zunächst der Bedarf an einer leistungsfähigeren DSL-Versorgung in Höfendorf und Bietenhausen erfasst werden.

Die Sitzung wurde anschließend nichtöffentlich fortgesetzt.

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