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Startseite > Gemeinderat / Sitzungsberichte > Sitzungsberichte 2008 > Sitzungsbericht vom 01.12.2008
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Sitzungsbericht vom 01.12.2008

Tagesordnung:

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

2. Bildung einer Planungsgemeinschaft „Hochwasserschutz Starzeleinzugsgebiet“

3. Bausachen

4. Leader-Projekt Freizeit- und Naturerlebnis am Stausee Rangendingen
    Hier: Vergabe der Arbeiten

5. Änderung des Bebauungsplans „Hitzenried“

    a) Aufhebung des Änderungsbeschluss vom 26.05.2008 und Einstellung des Änderungsverfahrens

    b) Änderungsbeschluss zur teilweisen Neuregelung der überbaubaren Flächen im Bereich Donaustraße, Hechinger Straße, Rudolf-Diesel-Straße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

6. Zuschussanträge der örtlichen Vereine
    Schützenverein Rangendingen
    Sängerbund Rangendingen

7. Freiwillige Feuerwehr Rangendingen
    Bestätigung der Kommandantenwahl
    Beschaffungen im Jahr 2009
    Bezuschussung Führerscheinausbildung

8. Fortschreibung Kreisradwegkonzeption

9. Vorberatung Haushaltsplan 2009 und Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung

10. Genehmigung zur Annahme von Spenden

11. Verschiedenes

Am  Montag, 01.12.2008 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Bürgermeister Widmaier konnte neben den Gemeinderäten und Pressevertretern eine Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen in der Zuhörerschaft begrüßen.

TOP 1: Die Sitzung begann mit der Bekanntgabe der in der letzten Sitzung vom 20.10.08 nichtöffentlich gefassten Beschlüsse. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung den Kauf eines Grundstücks in Höfendorf in Nähe des Bürgerhauses zum Rohbaulandpreis von 16,80 €/m² beschlossen und dem Kauf eines bebauten Grundstücks in Bietenhausen zugestimmt, sofern der Kaufpreis des mit einem abbruchreifen Haus bebauten Grundstückes den Wert von 40,00 €/m² abzüglich der Abbruchkosten nicht übersteigt. Des Weiteren hat der Gemeinderat einer Personalaufstockung im Bauhof durch eine geförderte Arbeitsstelle, die auf zwei Jahre befristet ist sowie der Umwandlung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zugestimmt.

TOP 2: Als Folge des Starzelhochwassers vom Juni 2008 schlägt das Regierungspräsidium vor, eine Planungsgemeinschaft unter den Anlieger- und Einleitergemeinden der Starzel zu gründen, um die Maßnahmen zum Schutz zur Vermeidung von Schäden durch Starzelhochwasser gemeinsam abzustimmen und zu optimieren. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit ist ein Ziel der Hochwasserpartnerschaft EZG (Einzugsgebiet) Neckar. Auf Empfehlung des Bau- und Verwaltungsausschusses stimmte der Gemeinderat dem Abschluss der Vereinbarung zur Gründung der Planungsgemeinschaft zu. Die Gemeinschaft erhält einen Landeszuschuss in Höhe von 70%, der Landkreis beteiligt sich mit 15.000,00 € an den Planungskosten. Die verbleibenden Kosten werden nach einem vom Regierungspräsidium Tübingen vorgeschlagenen Verteilerschlüssel auf die betroffenen Gemeinden verteilt. Rangendingen soll demnach 15 % der verbleibenden Kosten tragen. Sollte zur Umsetzung der Planungen ein Zweckverband gegründet werden, müsste zur Verteilung der Kosten für den Bau von Hochwasserschutzwerken ein anderer Schlüssel gefunden werden.

TOP 3: Den vorliegenden Bauanträgen stimmte der Gemeinderat zu und erteilte das städtebauliche Einvernehmen. Es handelt sich im Einzelnen hierbei um eine teilweise Auffüllung eines landwirtschaftlichen Gemeindegrundstücks zur Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit im Gewann Grillenberg, um den Anbau eines Geräteschuppens an eine bestehende Doppelgarage in der Donaustraße, um den Neubau eines öffentlichen Parkplatzes mit 20 Senkrechtstellplätzen in der Schulstraße gegenüber dem Rathaus und um den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Haigerlocher Straße in der Ortsmitte. Letzterem Bauantrag wird das Einvernehmen nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die im Baugesuch dargestellten Stellplätze tatsächlich nutzbar sind und dass alle fehlenden Stellplätze bei der Gemeinde abgelöst werden, wie es bei vergleichbaren Vorhaben auch der Fall war.

TOP 4: Zur Umsetzung des Leader-Projekts „Freizeit- und Naturerlebnis am Stausee Rangendingen“ wurden die Tiefbauarbeiten unter fünf Firmen beschränkt ausgeschrieben. Drei Angebote wurden der Gemeinde wieder abgegeben. Der Gemeinderat vergab nun durch einstimmigen Beschluss den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Fa. Dehner & Dieringer aus Rangendingen zum Angebotspreis von 37.333,00 €. 

TOP 5: Als nächstes befasste sich der Gemeindrat ein weiteres Mal mit dem Bebauungsplan „Hitzenried“.
Am 26.05.08 hat der Gemeinderat die Änderung des Bereichs zwischen Donaustraße, Hechinger Straße, Rudolf-Diesel-Straße und Königsberger Straße beschlossen, um für einen Bauantrag auf eine Wohnungserweiterung eine Baugenehmigung zu erhalten. Im Rahmen dieser Änderung sollte die Nutzung von GE (Gewerbegebiet) auf MI (Mischgebiet) herabgestuft werden. Das Baurechtsamt hat für eine Baugenehmigung die Änderung des Bebauungsplanes vorausgesetzt, da eine überwiegende Wohnnutzung im ausgewiesenen Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Nach Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes wurden Bedenken erhoben, auch die Fachbehörde für Gewerbeaufsicht verlangte von der Gemeinde für eine Änderung des Bebauungsplanes die Beibringung umfangreicher Gutachten. Inzwischen konnte das Bauvorhaben ohne zwingende Änderung des Bebauungsplanes im Wege der Befreiung genehmigt werden. Um das Verfahren nicht weiter zu verfolgen beschloss der Gemeinderat die formelle Beendigung des Änderungsverfahrens und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplans Hitzenried vom 26.05.2008.

Im selben Bereich schlug die Verwaltung dem Gemeinderat nun eine Änderung zur teilweisen Neuregelung der überbaubaren Flächen durch das Verlegen der Baugrenze vor. Hintergrund dieser erneuten Änderungsabsicht ist das Erweiterungsvorhaben der Firma Maxx, Mess- und Probenahmetechnik GmbH, Hechinger Str. 41, die auf dem Betriebsgrundstück eine Lager- und Montagehalle errichten möchte. Dabei würde die Baugrenze des Bebauungsplanes in Richtung Wohngebäude der Donaustraße überschritten. Für eine Baugenehmigung ist eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren erforderlich. Eine Genehmigung im Wege einer Befreiung scheidet aus, da die Baugrenze wegen der angrenzenden Wohnnutzung an der Donaustraße nachbarschützenden Charakter hat. Die Neufestlegung der Baugrenze erfolgt gemäß des Änderungsvorschlags der Verwaltung entlang des Gebäudebestandes und entlang des geplanten Gebäudes. Zwischen dem geplanten Gebäude und der nächstgelegenen Grundstücksgrenze ergäbe sich ein Abstand von etwa 8 m, bis  zum nächstgelegenen Wohnhaus ein Abstand von etwa 14 m.

Zwei weitere Verschiebungen der Baugrenze sollen mit dieser Bebauungsplanänderung verfolgt werden. Zum einen sollte die südliche Baugrenze der Gewerbegrundstücke Hechinger Straße 41, Rudolf-Diesel-Str. 1 und des dazwischen liegenden gemeindeeigenen Gewerbebauplatzes bis auf 10 m an die L 410 heranrücken. Der Verlauf der Baugrenze des Bauquartiers auf der anderen Seite der Rudolf-Diesel-Straße (Plusmarkt) würde damit fortgesetzt werden. Die bauliche Nutzung des Gemeindegrundstückes wird dadurch erst möglich. Die Verlegung der Baugrenze verbessert die Nutzbarkeit aller drei Grundstücke und entspricht zudem einer schon früher vorgetragenen Forderung eines Grundstückseigentümers. Außerdem schlägt die Verwaltung auch für das Eckgrundstück Donaustraße/Hechinger Straße eine Verlegung der Baugrenze bis auf einen 10 m Abstand zur L 410 vor. Auch dieses Grundstück würde hierdurch erst als Baugrundstück nutzbar. Die gesamte Bebauungsplanänderung verfolgt das Ziel einer Nachverdichtung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Bebauungsplan „Hitzenried“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch zu ändern.

TOP 6: Der Schützenverein Rangendingen, der Sängerbund Rangendingen und der Schützenverein Höfendorf haben bei der Gemeinde für anstehende geplante Investitionen Zuschussanträge eingereicht, die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wurden. Der Schützenverein Rangendingen möchte das Schützenhaus renovieren und die Schießanlage modernisieren. Die Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 45.000 €. Der Schützenverein benötigt außerdem eine Bürgschaftszusage der Gemeinde für ein Bankdarlehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme mit 25% der Kosten – mindestens in Höhe der Bewilligung des WLSB – zu fördern. Auch einer Bürgschaftsübernahme für die benötigten Darlehen wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.

Der Sängerbund Rangendingen hat für die Neuanschaffung von Sängerkleidung einen Zuschussantrag bei der Gemeinde gestellt. Seit 1993 habe sich der Chor in der Zusammensetzung personell verändert sowie erheblich vergrößert, so dass mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 € gerechnet werden müsse. Auch hier beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Neuanschaffung der Sängerkleidung mit 25% der Kosten zu fördern.

Der Schützenverein Höfendorf hat für die Modernisierung und Umbau der Kleinkaliberanlage mit Kosten in Höhe von rd. 13.500 € einen Gemeindezuschuss beantragt. Auf Empfehlung des Ortschaftsrats beschloss der Gemeinderat eine Bezuschussung in Höhe von 25% bzw. entsprechend der Höhe des WLSB-Zuschusses.

TOP 7: Als nächstes hatte sich der Gemeinderat mit verschiedenen Feuerwehrangelegenheiten zu befassen.

Zunächst bestätigte der Gemeinderat einstimmig die bei der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen, Abteilung Rangendingen am 14.11.2008 durchgeführten Wahlen. Hierbei wurde Christian Hermann zum neuen Kommandanten der Abteilung Rangendingen gewählt, als Stellvertreter wurde Ambros Wannenmacher bestätigt. Bürgermeister Widmaier nutzte die Gelegenheit, in diesem Zusammenhang dem bisherigen Abteilungskommandanten Torsten Haug für acht erfolgreiche Jahre als Abteilungskommandant Lob und Dank auszusprechen.

Die Feuerwehr hat nach der Hochwasserkatastrophe im Juni 2008 ein Hochwasserschutzkonzept erstellt. Die Verbesserung der Feuerwehrausstattung mit Geräten für derartige Einsätze ist ein Teil der Konzeption. Die Gesamtkosten aller vorgeschlagenen Beschaffungen betragen ca. 80.000 €.
Die Vorhaltung von weiteren Sandsäcken gehört zur Konzeption. Anstatt ein Sandsacklager bei den Vereinsschuppen zu bauen, wäre es nach Ansicht der Feuerwehr wirkungsvoller, wenn an den Brennpunkten gefüllte Sandsäcke in Schiffscontainern gelagert werden könnten. Fünf Schiffscontainer sollen hierfür beschafft und mit Strom zur Beleuchtung versorgt werden. Der Kreisbrandmeister empfiehlt eher die Verwendung von LKW-Containern, die im Bedarfsfall mit LKWs örtlicher Bauunternehmer an den Einsatzort gefahren werden können. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat bis zum Vorliegen eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Starzel abzuwarten, da unter Umständen durch relativ einfache bauliche Maßnahmen im Bereich Leitz/Starzelstraße der Schutz für diesen Bereich vergrößert und somit auf ein Sandsacklager an diesem Standort verzichtet werden könnte.

Die Feuerwehr schlägt zur Aufstockung der Gerätschaften die Anschaffung eines Notstromaggregates samt Zubehör sowie von 10 verschiedenen Pumpen bzw. Schmutzwasser- und Schlammsauger vor. Außerdem sollte für den Transport der Gerätschaften für jede Abteilung ein entsprechender Anhänger beschafft werden.

Der Gemeinderat stimmte den Beschaffungen im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes zu. Allerdings ist eine gemeinsame Nutzung mit dem Gemeindebauhof vorzusehen, der z.B. im Falle von Leitungsbrüchen auf die Gerätschaften zugreifen können soll. Die Beschaffung von Sandsackcontainern wurde vorerst zurückgestellt bis die Hochwasserschutzplanung für das Starzeleinzugsgebiet vorliegt.

Mit dem neuen EU-PKW-Führerschein ist das Fahren mit den Feuerwehrlöschfahrzeugen nicht mehr möglich. Der dem alten Führerschein der Klasse 3 entsprechende neue Führerschein der Klasse B berechtigt nur noch zum Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu 3,5 to statt wie bisher 7,5 to. Der neue Führerschein Klasse C1 deckt Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 to und 7,5 to ab. Für Kraftfahrzeuge mit höherem Gewicht als 7,5 to ist der Führerschein der Klasse C erforderlich. Die Feuerwehr hat daher ein Konzept erstellt und schlägt 4 Personen der Abteilung Rangendingen, drei Personen der Abteilung Höfendorf und bislang eine Person der Abeilung Bietenhausen vor, die den Führerschein der Klasse C erwerben sollen. Der Gemeinderat beschloss ebenso einstimmig, die Führerscheinausbildung der Klasse C der von der Feuerwehr vorgeschlagenen Personen pauschal mit 1.500 € zu fördern. Bei beruflicher Notwendigkeit reduziert sich dieser Betrag auf 800 €.

TOP 8: Der Landkreis möchte seine Radwegekonzeption fortgeschrieben. Auf dem Gebiet der Gemeinde Rangendingen ist bislang der fertig gestellte Radweg Rangendingen-Hart erfasst. Die Verwaltung schlägt als Neuaufnahme den Bau einer Radwegverbindung zwischen Hirrlingen und Bietenhausen vor, die vom Landkreis Tübingen schon geplant wird. Der Gemeinderat beschloss, dass der im Jahre 2009 zum Bau beabsichtigte Radweg Hirrlingen-Bietenhausen entlang der Kreisstraße 6944 (Landkreis Tübingen) bzw. Kreisstraße 7165 (Zollernalbkreis) in Stufe 1 berücksichtigt werden soll. Dabei soll auch eine weitere Verbindung Bietenhausen-Frommenhausen-Neckartal vorgesehen werden.

TOP 9: Der Gemeinderat hat im Oktober mit den Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2009 begonnen. Die hierbei aufgestellte Liste über die Investitionsvorhaben 2009 hat sich inzwischen verlängert. So ist der für den Sängerbund beschlossene Investitionszuschuss für Uniformen mit 3.000 € nun enthalten, ebenso der Zuschuss an den Schützenverein Rangendingen für den Umbau des Schützenhauses mit 12.000 € und ein Materialzuschuss an die Vereinsgemeinschaft Höfendorf für den Bau eines Vereinslagergebäudes mit 20.000 €. Die Küche der Sporthalle muss teilweise saniert werden, da es zu Beanstandungen durch die Kontrollbehörde im Bereich des Hallenausschanks kam. Hierfür wurde ein Kostenansatz in Höhe von 20.000 € eingestellt. Bei der Ausstattung der Spielplätze ist Höfendorf mit 10.000 € noch hinzugekommen. Der Vermögenshaushalt sieht außerdem die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 12.000 € an den Schützenverein Rangendingen als Alternative zur oben erwähnten Bürgschaftsübernahme vor.

Bis hierher resultiert das Ergebnis des Vermögenshaushalts in einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 400.842 €. Der bisherige Entwurf ist allerdings noch um den Sonderetat Hochwasserschutz und um den Zuschuss an den Schützenverein Höfendorf anzupassen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Aufstellung des Haushaltsplanes entsprechend dieser Vorschläge zu.

Im Bereich der Wasserversorgung ist mit einem kräftigen Minus zu rechnen, so der Bürgermeister. Als Folge des Hochwassers musste von Rottenburg Fremdwasser bezogen werden. Der Kubikmeterpreis lag deshalb gegenüber den sonst zu bezahlenden 0,70 €/m³ bei 1,10 €/m³. Der Bürgermeister möchte dennoch von einer Erhöhung der Wasserbezugsgebühr absehen, da sich die Situation nach dem Verzicht auf den Fremdwasserbezug wieder regulieren wird.

In der nächsten und in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung am 22. Dezember soll der Haushaltsplan formell beschlossen werden.

TOP 10: Der Gemeinderat stimmte der Annahme von zwei Spenden seitens der Volksbank Hohenzollern zu. Die Volksbank Hohenzollern hat für den Kindergarten einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 € gespendet, des Weiteren möchte die Bank die Sport- und Mehrzweckhalle Rangendingen mit einem Defibrilator ausstatten. Die Gemeinde bedankt sich herzlich für die Spenden.

TOP 11: Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ informierte Bürgermeister Widmaier den Gemeinderat darüber, dass der Landkreis die Einrichtung eines Elterntreffs im Rahmen des „Generationentreff Rangendingen“ durch Übernahme der Personalkosten bezuschusst. Die Gemeinde muss dafür lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Der Elterntreff wird seine Tätigkeit dann im Gemeindehaus aufnehmen.

Gemeinderat Rudolf Strobel erfragte eine klare Aussage, ob an der Kreuzung L 410 Hechinger Str./Rudolf-Diesel-Straße bzw. Fabrikstraße ein Kreisverkehr gebaut werden könne bzw. weshalb nicht. Immer wieder würden an ihn als Gemeindrat diese Fragen gerichtet und auf die gefahrenträchtige Verkehrslage und das hohe Verkehrsaufkommen an dieser Kreuzung hingewiesen.

Bürgermeister Widmaier beantwortete die Frage. Ein Kreisverkehr wird kommen, allerdings werde er erst im Rahmen des Ausbaus der Ortsumgehung realisiert, ein vorzeitiger Bau des Kreisverkehrs sei bisher nicht möglich. Zu einem vorzeitigen Ausbau könne es nur dann kommen, wenn die Stelle aufgrund von Unfallzahlen als Unfallschwerpunkt gelte. Dies sei aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang trug Bürgermeister Widmaier zwei Aussagen des Regierungspräsidiums vor. Im Jahr 2001 sei gegenüber der Gemeinde ausgesagt worden, dass das Planfeststellungsverfahren im folgenden Jahr beginne. Im Jahr 2008 sagte das Regierungspräsidium gegenüber der Gemeinde aus, das Planfeststellungsverfahren werde im kommenden Jahr 2009 eingeleitet.

Damit endete der öffentliche Teil der Sitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

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