Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
Übersicht Kontakt Impressum Suche Startseite
Wappen Rangendingen
Wappen Bietenhausen
Wappen Höfendorf
Gemeinde Rangendingen
Startseite > Gemeinderat / Sitzungsberichte > Sitzungsberichte 2009 > Sitzungsbericht vom 02.03.2009
  • Willkommen in Rangendingen
  • Aktuelles
  • Gemeindeverwaltung
  • Gemeinderat / Sitzungsberichte
    • Sitzungsberichte 2008
    • Sitzungsberichte 2009
      • Sitzungsbericht vom 26.01.2009
      • Sitzungsbericht vom 02.03.2009
      • Sitzungsbericht vom 23.03.2009
      • Sitzungsbericht vom 20.04.2009
      • Sitzungsbericht vom 18.05.2009
      • Sitzungsbericht vom 22.06.2009
      • Sitzungsbericht vom 10.07.2009
      • Sitzungsbericht vom 20.07.2009
      • Sitzungsbericht vom 14.09.2009
      • Sitzungsbericht vom 09.10.2009
      • Sitzungsbericht vom 19.10.2009
      • Sitzungsbericht vom 16.11.2009
      • Sitzungsbericht vom 30.11.2009
      • Sitzungsbericht vom 14.12.2009
    • Sitzungsplan / -berichte 2010
  • Bietenhausen
  • Höfendorf
  • Kindergärten
  • Joachim Schäfer Schule
  • Generationen-Treff Rangendingen
  • Jugend & Soziales
  • Kultur, Kirchen & Vereine
  • Wirtschaft & Gewerbe
  • Interessantes & Wissenswertes

Sitzungsbericht vom 02.03.2009

Tagesordnung

1. Bürgerfragestunde

2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

3. Fortschreibung Regionalplan Neckar-Alb

4. Beteiligung am Bioenergiezentrum Heinzelberg Empfingen zur Klärschlammtrocknung

5. Änderung des Bebauungsplans „Hitzenried“ zur teilweisen Neuregelung der überbaubaren Flächen im Bereich Donaustraße, Hechinger Straße, Rudolf-Diesel-Straße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
    a) Behandlung der im Verfahren vorgebrachten Äußerungen
    b) Änderung des Verfahrens vom vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB

6. Baugesuche

7. Verschiedenes

 

TOP 1: Die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montagabend, 02.03.2009, eröffnete Bürgermeister Widmaier mit einer Bürgerfragestunde. Aus der Zuhörerschaft wurden keine Anfragen an den Gemeinderat oder die Verwaltung gerichtet.

TOP 2: In der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2009 hat der Gemeinderat der Abgabe eines Bauplatzes im Baugebiet „Gasse“ und eines Bauplatzes im Schuppengebiet in Rangendingen zugestimmt. Der Antrag für den Kauf eines gemeindeeigenen Grundstücks im Bereich der Mozartstraße wurde abgelehnt, da eine spätere öffentliche Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem hat der Gemeinderat die Planungsleistungen für den Austausch des Kanals und der Wasserleitung in der Hauptstraße in Höfendorf an das Ingenieurbüro Renner vergeben.

TOP 3: Vor ziemlich genau einem Jahr beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem ersten Anhörungsentwurf zum überarbeiteten Regionalplan. Der Gemeinderat hat eine Stellungnahme beschlossen die zusammen mit den übrigen Stellungnahmen der Gemeinden, der übrigen Träger der Bauleitplanung, der Landkreise sowie anderer öffentlicher Planungsträger bewertet wurde und zu einer Überarbeitung des Planungsentwurfs führte. Die in der Stellungnahme der Gemeinde Rangendingen angesprochenen Vorschläge und Kritikpunkte wurden großteils übernommen. Die von der Gemeinde bemängelte Vorgabe, dass Einzelhandelsbetriebe zwischen
600 m² und 800 m² nur im Kernbereich zulässig seien, wurde im zweiten Planentwurf zwar nicht beseitigt aber entschärft, so dass jetzt gegebenenfalls nach Interessenabwägungen und Bedarfsnachweisen diese Vorhaben zur Sicherung der Grundversorgung auch außerhalb des Kernbereichs zulässig sein können. Die Gemeinde hat außerdem beantragt, den für die Gemeinden Starzach und Hirrlingen vorgesehenen Schwerpunkt für den Fremdenverkehr auf die Gemeinde Rangendingen auszuweiten. Begründet wurde der Antrag mit dem Ausbau der Freizeitanlagen beim Stausee Rangendingen. Der Antrag wurde im Planentwurf berücksichtigt. Außerdem hat die Gemeinde gefordert, dass die festgelegten Grünzüge auf den Stand der Fortschreibung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans bzw. der städtebaulichen Entwicklungsplanung zurück zu nehmen seien. Der Flächennutzungsplan wurde insgesamt im Planentwurf berücksichtigt. Einzig ein kleines Gebiet am westlichen Ortsrand von Höfendorf, das im städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde enthalten ist, wurde als Vorbehaltsgebiet für Grünzüge beibehalten. Eine bauliche Nutzung ist jedoch nicht generell ausgeschlossen. Im Zweifelsfall bedeutet dies für eine später angedachte bauliche Nutzung ein erhöhter Begründungs- und Abwägungsaufwand. Weiter hat die Gemeinde gefordert, dass die Ortsumfahrung Rangendingen im Regionalplan als vordringliche Straßenbaumaßnahme ausgewiesen werden soll. Die Baumaßnahme ist im Regionalplan nun als zu verwirklichende Maßnahme enthalten, was von der Aussagebedeutung her als eine Stufe höher anzusehen ist. Darüber hinaus wurden der Gemeinde Rangendingen neu Kleinzentrumsfunktonen zugeschrieben. Damit werde der Gemeinde eine relativ gute Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen bescheinigt, die weiter auszubilden seien, um den Versorgungskern zu stärken. Dies kann sich als Vorteil für die Entwicklung und für Ansiedlungsvorhaben auswirken. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf sodann einstimmig zu.

TOP 4: Die Klärschlammverwertung war ein weiteres großes Thema des Sitzungsabends. Im Jahr 2008 ist die Gemeinde aus der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung ausgestiegen. Seither wird der Klärschlamm gepresst und durch die Fa. Bogenschütz am freien Markt entsorgt. Die Kosten liegen hierfür bei rd. 60 €/m³ Festsubstanz. Das Ingenieurbüro ISW, das die Kläranlage Rangendingen betreut, hat zusammen mit den Gemeinden Empfingen und Eutingen im Gäu eine interkommunale Entsorgungskonzeption entwickelt. Dabei wird der gepresste Klärschlamm auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Heinzelberg in Empfingen getrocknet (solare Trocknung in Verbindung mit einem Holzblockheizkraftwerk) und anschließend bei der Fa. Holcim in Dotternhausen als Ersatzbrennstoff verbrannt. Die voraussichtlichen Verwertungskosten betragen 56,59 €/to entwässerten Klärschlamms zuzüglich Transport und Pressen, wobei der Klärschlamm zurzeit auch schon auf der Kläranlage gepresst werden muss. Hierfür ist die Gründung eines Zweckverbands geplant. Damit kann eine ökologisch und ökonomisch günstige Klärschlammentsorgung auf ca. 20 Jahre gesichert werden. Nach Ansicht des Bürgermeisters ist eine kommunale Lösung vorzuziehen, da man bei einer Entsorgung über den freien Markt allen Schwankungen ausgeliefert sei und keinen Einfluss auf den Preis habe. Die vom Gemeinderat im vergangenen Jahr getroffene Entscheidung, aus der zuerst diskutierten Lösung des Beitritts zu einem Zweckverband in Balingen auszusteigen, konnte im Nachhinein als richtig bezeichnet werden. Bei dieser Lösung wären Kosten von über 80 €/m³ Klärschlamm auf die Gemeinde zugekommen. Der Vorteil der nun vorgestellten Entsorgungsmöglichkeit liegt in den kurzen Wegen, in der Entsorgungssicherheit für die kommenden 20 Jahre und darin, dass auf der Kläranlage keine Baumaßnahmen erforderlich sind.

Die Preiskalkulation für die Beteiligung am Bioenergiezentrum Heinzelberg Empfingen zur Klärschlammtrocknung basiert auf einem Klärschlammaufkommen von 325.000 Einwohnergleichwerten der eingerechneten Kommunen. Der Anteil der Gemeinde Rangendingen mit 6.000 Einwohnergleichwerten beträgt demnach rd. 1,8 %. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass sich die Gemeinde Rangendingen mit der Kläranlage Rangendingen und im Einvernehmen mit der Gemeinde Hirrlingen auch mit der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes an der Gründung eines Zwecksverbandes zur Klärschlammtrocknung beteiligt, sofern die Lösung mit den eingerechneten 325.000 Einwohnergleichwerten zustande kommt.

TOP 5: Der Gemeinderat hat am 01.12.2008 die Änderung des Bebauungsplans „Hitzenried“ im Bereich Donaustraße/Hechinger Straße/Rudolf-Diesel-Straße/Königsberger Straße im vereinfachten Verfahren beschlossen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die vorgebrachten Äußerungen wurden dem Gemeinderat nun vorgestellt und diskutiert. Das Landratsamt Zollernalbkreis hat angeregt, für die an der Donaustraße angrenzenden Betriebe ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) fest zu setzen. Um die zur Wohnnutzung erforderliche Pufferfunktion beim GEe-Bereich zu erreichen ist eine Beschränkung der zulässigen Emissionen erforderlich. Die Abteilung Immissionsschutz/Gewerbeaufsicht regte deshalb an, in dem betreffenden Planbereich die Nutzung auf solche Gewerbebetriebe zu beschränken, die im Sinne von § 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung das Wohnen nicht wesentlich stören. Der Gemeinderat griff diesen Vorschlag auf, da diese Ausweisung für die bauliche Nutzung mit dem Nutzungsbestand kongruent ist.

Mit der Verschiebung der Baugrenze in Richtung Hechinger Straße rücken in Zukunft die maßgeblichen Immissionsorte für eventuelle Lärmmessungen insbesondere im Einmündungsbereich Donaustraße/Hechinger Straße näher an das ausgewiesene Industriegebiet auf der gegenüberliegenden Seite der Hechinger Straße und an die stark befahrene Hechinger Straße. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Verkehrslärm in Mischgebieten sind in diesem Bereich nach Abschätzung des Landratsamtes bereits jetzt überschritten, so dass zur Realisierung einer Wohnnutzung, wie sie durch die Bebauungsplanänderung auf Antrag des dortigen Grundstückseigentümers nun ermöglicht werden soll, zur Lärmminderung passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Anordnung der Räume in Gebäude) zur Aufnahme in den Bebauungsplan angeregt werden.

Auch diese Anregung soll befolgt werden. Da die Grundstücke Donaustraße 2 und 4 momentan Allgemeines Wohngebiet sind, erfolgt für sie durch die Bebauungsplanänderung eine Umwidmung in ein Mischgebiet. Damit besteht im gesamten Bereich entlang der L 410 ein Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet. Durch die Ausweisung als Mischgebiet in Verbindung mit der Vorschrift für passive Lärmschutzmaßnahmen wird eine Bebauung des noch unbebauten Grundstückes erst möglich.
Weiter wurde von einem Grundstückseigentümer im nördlichen Teil des Änderungsbereichs beantragt, die westliche Baugrenze soweit wie möglich nach Westen zu verschieben, da sie momentan das Grundstück sehr ungünstig durchschneide und damit eine Bebauung sehr einschränke. Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung die Baugrenze bis auf einen Grenzabstand von 8 m zu den Grundstücken Donaustraße 14,16 und 18 nach Westen zu verschieben.

Seitens einer Miteigentümerin eines Grundstücks an der Donaustraße wurde Einspruch gegen die Bebauungsplanänderung erhoben mit der Begründung, dass der damit verbundene Anbau einer Montagehalle für das Grundstück in der Donaustraße eine Wertminderung bedeute. Dieser Einwand wurde vom Gemeinderat nicht anerkannt. Durch die Bebauungsplanänderung werden keine neuen Zulässigkeiten für eine gewerbliche Nutzung geschaffen. Eine Montagehalle oder emissionsreichere Vorhaben könnten bei der momentanen Festsetzung GE in bis zu dreigeschossiger Höhe gebaut werden. Die mit der Bebauungsplanänderung verfolgten Ziele zum Standorterhalt des örtlichen Gewerbes werden vom Gemeinderat in der Abwägung höher bewertet als der Erhalt des gegenwärtig baulich freien Zustands des Grundstücks Donaustr. 10. Durch die neue Festsetzung „eingeschränktes Gewerbegebiet“ erhält der Bereich Donaustraße zukünftig sogar einen höheren Schutz.

Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Das vereinfachte Verfahren ist zulässig, wenn die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berührt werden. Bei einer Änderung der bisher zulässigen Nutzungen (Änderung von WA in ein MI und Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf nicht störende Betriebe im Bereich der Grundstücke Flst. Nr. 1180, 1180/4, 1190/2 und 1190/8) kann man nicht mehr davon ausgehen, dass die Grundzüge des Bebauungsplans unberührt sind. Das eingeleitete vereinfachte Verfahren ist damit nicht mehr möglich. In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, dass das Änderungsverfahren vom vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in das beschleunigte Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB umgewandelt wird. Außerdem beschloss der Gemeinderat, dass alle vorgebrachten Äußerungen wie von der Verwaltung dargestellt bewertet und behandelt werden. Sie werden soweit erforderlich im Bebauungsplan und in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Änderungsentwurf Hitzenried

TOP 6: Unter dem Tagesordnungspunkt „Baugesuche“ wurde dem Gemeinderat lediglich ein Bauantrag für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Straße Am Rosenrain vorgelegt. Der Bausache wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

TOP 7: Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ informierte Bürgermeister Widmaier den Gemeinderat darüber, dass die Anträge nach dem Städtebauprogramm für die Sanierung des Gemeindehauses und des Jugendhauses inzwischen entschieden sind. Lediglich die Energiesanierung des Gebäudes Heimgartenstraße 6 (Jugendhaus) wurde in das Programm aufgenommen. Die Gemeinde erhält nun einen Zuschuss von 65.000 € beantragt wurden 66.000 €. Für das Gemeindehaus will der Bürgermeister im Folgejahr einen erneuten Antrag stellen.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung wurden noch zwei Anfragen aus dem Gemeinderat behandelt. Gemeinderat Arnold Albus erkundigte sich nach den im Starzeltal von Bietenhausen vorgenommenen Auffüllungen. Diese Auffüllungen, so der Bürgermeister, wurden auf  verschiedenen Privatgrundstücken,  sowie auf einem Grundstück des Abwasserzweckverbandes ohne dessen Zustimmung vorgenommen. Es handelt sich um widerrechtliche Ablagerungen, die bereits behördlich verfolgt werden.
 
Gemeinderat Rudolf Strobel regte an, die Fußgängerquerungshilfe im Bereich des Baugebiets „Gasse“ mit einer besseren Beleuchtung zu versehen, da für den aus Richtung Haigerloch kommenden Verkehr die Fußgänger schwer zu erkennen seien. Bürgermeister Widmaier hat die Prüfung der Anregung zugesagt. Damit endete die öffentliche Sitzung. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.



 

Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben