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Startseite > Gemeinderat / Sitzungsberichte > Sitzungsberichte 2009 > Sitzungsbericht vom 30.11.2009
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Sitzungsbericht vom 30.11.2009 

Tagesordnung

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

2. Gründung einer Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen

3. Kindergartenangelegenheiten
    - Neufestlegung der Gebühren - Landesmodell für Geschwisterermäßigung
    - Interkommunaler Kostenausgleich bei auswärtiger Kinderbetreuung

4. Bausachen

5. Änderung Wasserversorgungssatzung: Neufestsetzung der Verbrauchsgebühr

6. Änderung Friedhofsatzung

7. Änderung der Bestattungsgebührensatzung

8. Neufassung der Polizeiverordnung

9. Verschiedenes


TOP 1: Am Montagabend, 30.11.2009, eröffnete Bürgermeister Widmaier die außerhalb des Sitzungsplans zum Thema „Werkrealschule“ anberaumte Sondersitzung. Der Bürgermeister konnte deshalb neben den Gemeinderäten, den Zuhörern und den Vertretern der Presse auch Schulleiter Hubert Walz begrüßen. Zunächst gab der Bürgermeister jedoch die in der Sitzung vom 16.11.2009 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung einem Grundstückstauschgeschäft im Rahmen der freiwilligen Baulandumlegung sowie der Abgabe eines Bauplatzes zugestimmt. Außerdem hat der Gemeinderat den Abschluss einer Kostenbeteiligungsvereinbarung mit dem Landkreis für die Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Hauptstraße in Höfendorf beschlossen.

TOP 2: Sodann folgte der Haupttagesordnungspunkt mit der Diskussion des Entwurfs einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hirrlingen und der Gemeinde Rangendingen über die Errichtung und Unterhaltung der gemeinsamen Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen. Am 20. Juli dieses Jahres hat sich der Gemeinderat für eine Kooperation mit der Hauptschule Hirrlingen ausgesprochen, um gemeinsam eine Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen beantragen zu können. Am 17.11.09 hat der Gemeinderat in Hirrlingen eine Kooperation mit Rangendingen beschlossen. Die schulischen Gremien – Schulkonferenz und Lehrerkonferenz beider Schulen – haben einer gemeinsamen Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen zugestimmt. Nach dem nun vorliegenden Vereinbarungsentwurf richten die Gemeinden Hirrlingen und Rangendingen mit Zustimmung des Landes Baden-Württemberg am 01.08.2010 eine Werkrealschule als öffentliche Schule ein. Die Gemeinde Rangendingen übernimmt dabei die Schulträgerschaft und wird dadurch zur Stammschule. Die Werkrealschule wird in den Klassenstufen 5 bis 10 an ihrem Hauptstandort in Rangendingen geführt (Stammschule). Die gemeinsame Schulleitung erfolgt durch die Stammschule. Außerdem wird die Werkrealschule einzügig in den Klassen 5 bis 7 am Standort Hirrlingen als Außenstelle geführt. Die Vereinbarung schreibt außerdem fest, dass die Werkrealschule eine Wahlschule ist und ein Schulbezirk deshalb nicht gebildet werde. Die Vereinbarung trifft weiter Regelungen zum laufenden Schulbetrieb, über die gemeinsame Abwicklung in Zukunft notwendig werdender Investitionsmaßnahmen oder über die Beteiligung an Schulentscheidungen. Der Gemeinderat zeigte sich insgesamt über die nun stattgefundene Entwicklung zur Kooperation mit der Hirrlinger Schule sehr erfreut. Nach Ansicht von Gemeinderat Jauß konnten die Eltern die Gesamtentwicklung in den Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung und der ständigen Anstrengungen zur Anhebung des Standards in der Schule sowohl durch das Lehrerkollegium als auch durch die Gemeinden, die für die Ausstattung der Schulen als Schulträger verantwortlich sind, sehr wohl einschätzen. Der Gemeinderat beschloss deshalb auch einstimmig, dass die Gemeinde Rangendingen zusammen mit der Gemeinde Hirrlingen die Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen beantragt. Mit Zustimmung des Landes Baden-Württemberg wird die Werkrealschule Hirrlingen-Rangendingen zum 01.08.2010 als öffentliche Schule eingerichtet. Die Gemeinde Rangendingen übernimmt die Schulträgerschaft. Mit der Einrichtung und Unterhaltung dieser Schule auf unbestimmte Zeit erfüllen die Gemeinde Hirrlingen und die Gemeinde Rangendingen ihre Pflicht als Schulträger nach §. 27 Abs. 2 Schulgesetz. Dem vorgestellten Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hirrlingen stimmte der Gemeinderat ebenso einstimmig zu. Bürgermeister Widmaier bedankte sich im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung noch einmal ausdrücklich bei Schulleiter Hubert Walz für dessen Einsatz und für die auch gegenüber dem Hirrlinger Gemeinderat bei dessen Besuch in der Rangendinger Schule bestens geleistete Überzeugungsarbeit. Im Bewusstsein, mit der nun eingetretenen Situation eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Kinder beider Gemeinden erreicht zu haben, spendete der Gemeinderat abschließend Beifall.

TOP 3: Danach beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Neufestlegung der Kindergartengebühren. Ab dem neuen Jahr soll die Geschwisterermäßigung bei den Kindergartengebühren nach dem neuen, landesweit empfohlenen Modell erfolgen. Demzufolge richtet sich die Gebührenstaffelung nicht mehr nach der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig den Kindergarten besuchen, sondern nach der Anzahl der unter 18-jährigen Kinder in einer Familie. Für Familien mit mehr als einem Kind führt dies zu einer deutlichen Entlastung. Dies macht – auch bei gleich bleibendem Gebührenaufkommen – eine Neufestsetzung der Kindergartengebühren erforderlich. Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat eine Kalkulation der neuen Kindergartengebühren vor. Im Regelkindergarten liegen die Gebühren bei ca. 86 % der Landesempfehlung. Berücksichtigt man noch die Zuschläge für die in allen drei Kindergärten eingerichteten flexiblen Öffnungszeiten, so liegen die Gebühren auch im Regelkindergarten bei weniger als 75 % der Landesempfehlung. Das Jahresgebührenaufkommen liegt bei der derzeit noch gültigen Gebührenregelung bei 105.000 €. Bei einer Berechnung des Jahresaufkommens an Elternbeiträgen auf Basis des landeseinheitlichen Modells beträgt das Jahresaufkommen nach den derzeitigen Gebührensätzen gerade einmal 85.000 €. Bei einer Anhebung der Gebührensätze auf 72 % der Landesempfehlung würde mit 106.900 € im Grunde genommen dasselbe Jahresaufkommen an Kindergartengebühren erzielt. Die monatliche Kindergartengebühr beträgt dann für Kinder aus einer Familie mit einem Kind 75,-- €, mit zwei Kindern 58,-- €, mit drei Kindern 39,-- €, vier und mehr Kindern 14,-- €. Diese Beitragssätze wurden als neue Kindergartengebühr vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, ebenso wie der Grundsatzbeschluss, dass man künftig die Gebührenhöhe mit 72 % der Landesempfehlung festlegen will. Damit soll ein deutliches Zeichen zur Förderung von Familien gesetzt werden. Ein weitaus höherer Kostenaufwand ist bei der Ganztagesbetreuung und bei der Kleinkindbetreuung zu tragen. Die Zuschläge für die Ganztagesbetreuung legte der Gemeinderat auf 15,-- € für einen Tag, auf 30,--€ für 2 Tage, auf 45,-- € für 3 Tage und auf 60,-- € für 4 Tage fest. Auch hier liegen die Zuschläge weit unter der Landesempfehlung für kommunale und kirchliche Kindergärten bei ca. 70 %. Bei der Kleinkindbetreuung liegen die derzeitigen Gebührensätze bei gerade einmal 32 % der Landesempfehlung. Hier wurde im Gemeinderat auch geäußert, Gebührenanpassungen in kleineren Zeitabschnitten vorzunehmen, um schneller auf einen bestimmten Deckungsgrad bzw. Anteil an der Landesempfehlung zu kommen. Generell möchte der Gemeinderat aber die familienfreundliche Linie der Gemeinde mit familienfreundlichen Gebühren weiter aufrecht erhalten. Er beschloss deshalb, die Gebührensätze für die Kleinkindbetreuung auf 50 % der Landesempfehlung festzulegen. Dies bedeutet in Zahlen einen Monatsbeitrag von 125,-- € für eine Familie mit 1 Kind, von 92,50 € für eine Familie mit 2 Kindern, von 62,50 € für eine Familie mit 3 Kindern und von 25,-- € für eine Familie mit 4 und mehr Kindern. Angesichts der Tatsache, dass ohnehin lediglich 25 % der laufenden Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden, tragen diese Beitragssätze gerade einmal zu einer Kostendeckung von 12,5 % bei. Als weitere Kindergartenangelegenheit beschloss der Gemeinderat den Beitritt zu einer Vereinbarung mit dem Landkreis über den interkommunalen Kostenausgleich bei auswärtiger Kinderbetreuung. Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) regelt, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenkostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und Umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreuungsart und Kind wurden gemeinsame Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht. Der Gemeindetag hat für jeden Landkreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vorbereitet, mit welchem sich die Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises wie auch kreisübergreifend auf die Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs in Form der empfohlenen Pauschalbeträge verpflichten. Der Gemeinderat beschloss deshalb, dass zur Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs die Abrechnung nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen zu erfolgen hat. Die Verwaltung wurde ermächtigt, den diesbezüglich öffentlich-rechtlichen Vertrag zur pauschalen Abrechnung zwischen den Städten und Gemeinden des Zollernalbkreises abzuschließen.

TOP 4: Im Folgenden wurden dem Gemeinderat drei Bauvorhaben vorgelegt. Der Landesbetrieb Gewässer, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen will das Toßbecken unterhalb des Pegels Rangendingen (Kindlergumpen) in eine so genannte „raue Rampe“ umbauen. Dies bringt vor allem gewässerökologische Vorteile mit sich und einen schnelleren Abfluss für den oberhalb gelegenen Bereich. Der Gemeinderat erteilte dieser Baumaßnahme das Gemeindeeinvernehmen. Weiter wurde den Bauanträgen für die Errichtung eines Carports und Errichtung eines Satteldachs auf eine bestehende Garage in der Lehmgrubenstraße sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Höfendorf der Erstellung eines Carports in der Panoramastraße zugestimmt.

TOP 5: Sodann standen noch einige Satzungsangelegenheiten auf der Tagesordnung. Wie die Finanzthemen der vorherigen Gemeinderatssitzung ergaben, ist eine Anpassung der Wasserbezugsgebühr dringend erforderlich. Für die Kalkulation des Wasserzinses wird die Summe der Aufwendungen in diesem Bereich mit 472.788,54 € den Erträgen mit 52.675,86 € gegenüber gestellt. Die Differenz dieser Beträge mit 420.112,68 € stellt den Gebührenbedarf und gleichzeitig die Gebührenobergrenze dar. Bei der Berechnung der Verbrauchsgebühr ohne bzw. mit Verrechnung des Verlustvortrags liegen die Gebührenobergrenzen zwischen 1,76 € und 1,96 € pro Kubikmeter. Der Gemeinderat beschloss die Verbrauchsgebühr Wasser ab dem 01.01.2010 auf 1,80 € pro Kubikmeter festzusetzen. Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr 2,-- €/cbm. Der Gemeinderat erließ dazu die entsprechende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – BVS).

TOP 6: Eine Änderung des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg und die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) machen die Änderung der Friedhofsordnung der Gemeinde Rangendingen erforderlich. Die Umsetzung der DLR fordert die Abschaffung der Begrenzungen des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Sämtliche kommunale Satzungen mussten auf diese Einschränkungen hin überprüft werden. Die Verwaltung erläuterte deshalb dem Gemeinderat einen Entwurf einer Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung. Die Änderungssatzung beinhaltet gleichzeitig einige Anpassungen an das Satzungsmuster des Gemeindetags. Die Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und erlassen.

TOP 7: Auch die Bestattungsgebührenordnung musste inhaltlich ergänzt werden, ohne jedoch die Gebührenhöhen neu zu regeln. Die seit 2006 auf dem Friedhof existierenden Möglichkeiten der Bestattung im anonymen Urnenrasengrab, Reihenrasengrab oder Wahlrasengrab fanden bisher keine Verankerung in der Bestattungsgebührenordnung sondern wurden nur auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses angewendet. Der entsprechende Paragraph der Bestattungsgebührenordnung wurde deshalb ergänzt. Auch die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) wurde vom Gemeinderat beschlossen und erlassen.

TOP 8: Im Zuge der neuesten Änderung der polizeilichen Umweltschutzverordnung, durch die unter anderem im Sommer ein störungsfreier Badebetrieb auch für die Anwohner des Stausees gewährleistet werden soll, soll die Verordnung noch einmal insgesamt erlassen und auf den neuesten Stand gebracht werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb deren Neuerlass. Die öffentlichen Bekanntmachungen aller Satzungen sind in diesem Amtsblatt nachzulesen. Damit endete die öffentliche Sitzung. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an.

 

 

 

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