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Sitzungsbericht vom 25.01.2010

Tagesordnung

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

2. Bürgerfragestunde

3. Erweiterung Feuerwehrhaus - Fortschreibung Kosten und Planung

4. Beschaffung von Ersatz- und Neufahrzeugen für den Gemeindehof

5. Baugesuche

6. Verschiedenes

Am Montagabend, 25.01.2010, fand die erste Gemeinderatssitzung in diesem Jahr statt. Bei der Eröffnung der Sitzung konnte Bürgermeister Widmaier neben den Mitgliedern des Gemeinderats und der Presse einige Zuhörer sowie Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen und den Architekten Peter Pfeffer begrüßen.

TOP 1: Die Tagesordnung begann mit der Bekanntgabe der am 14.12.2009 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung elf Anträgen nach dem Kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Rangendingen zugestimmt und dabei ein Fördervolumen von insgesamt über 23.000 € bewilligt.

TOP 2: Unter dem Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde“ forderte der Bürgermeister die anwesenden Zuhörer dazu auf von der Gelegenheit Gebrauch zu machen, Fragen an das Gemeinderatsgremium oder die Verwaltung zu richten. Es wurden keine Anfragen gestellt.

TOP 3: Der Gemeinderat konnte sich deshalb umgehend ein weiteres Mal mit der Planung zur Erweiterung des Feuerwehrhauses beschäftigen. Der planende Architekt Pfeffer hatte bereits im November letzten Jahres seine Planung im Gemeinderat vorgestellt, für deren Umsetzung die Kosten allerdings auf nahezu 700.000 € berechnet wurden. Der Gemeinderat hat daraufhin eine Kostenobergrenze für die Erweiterung des Rangendinger Feuerwehrhauses von maximal 500.000 € festgelegt und für die Überarbeitung der Planung eigens einen Bauausschuss aus Mitgliedern der Feuerwehr und des Gemeinderats beschlossen. Architekt Pfeffer stellte dem Gemeinderat nun die mit dem Bauausschuss abgestimmte und auf mögliche Einsparungen und Kostenreduzierungen hin überarbeitete Planung vor. Der Architekt erläuterte zunächst noch einmal das Raumkonzept und ging dann sogleich auf die Kostensituation ein. Die Baukosten für Erschließung, Bauwerk, Haustechnik, Außenanlagen und allgemeine Ausstattung wurden nun mit 392.746,20 € beziffert, einschließlich Baunebenkosten (Architektenleistung, Statik, Fachplanerhonorare und Vermessung) 461.537,50 €. Bis zu dieser Summe konnten sich die Kosten um rd. 10.000 € bei den Sanitärarbeiten und rd. 18.000 € bei der Wärmeversorgung reduzieren lassen, weitere Einsparungen sind nach Ansicht des Architekten noch bei den Stark- und Schwachstromanlagen möglich. An zusätzlichen Kosten, über die der Gemeinderat im Folgenden zu entscheiden hatte standen noch im Raum: Austausch der Falttore der Fahrzeughalle inklusive Ausbau 24.000,-- € Erneuerung der Hauseingangstüre 4.000,-- € Umbau der Stiefelwaschanlage auf Bodenhöhe 6.500,-- € Neubau eines Funkraums 11.400,-- € Erhöhung des neuen Lagerraumes/der Werkstatt 6.310,-- €. Unter Einrechnung dieser Positionen einschließlich anteiliger Baukosten würden sich die Gesamtkosten Brutto nun auf 518.447 € belaufen, nach Abzug möglicher Eigenleistungen ergeben sich geschätzte Baukosten von brutto 485.000 €. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde der Austausch der vier Falttore der Fahrzeughalle als finanzieller Puffer zurückgestellt bis definitive Zahlen auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses vorliegen, denn nach wie vor lautet die Vorgabe, die Obergrenze von 500.000 € nicht zu überschreiten. Der Erneuerung der Haustüranlage und dem Umbau der Stiefelwaschanlage hat der Gemeinderat zugestimmt. Der Anbau eines Funkraumes wird aus feuerwehrfachlicher Sicht für notwendig gehalten, da im Falle eines Großeinsatzes wie beim Hochwasser 2008 der Funkverkehr und die Einsatzleitung dann räumlich getrennt sein können und sich nicht gegenseitig störend beeinträchtigen. Der Gemeinderat bewilligte deshalb auch einstimmig den Anbau eines neuen Funkraumes. Die Erhöhung des geplanten Bereichs Lagerraum/Werkstatt um einen Meter wird damit begründet, Gegenstände, die eher selten gebraucht werden, in Gitterboxen so raumsparend lagern zu können. Die Bestückung kann durch einen vorhandenen Hubwagen erfolgen. Auch diesem Detail stimmte der Gemeinderat zu und beauftragte den Architekten auf dieser Beschlussgrundlage das Baugesuch zu erstellen.

TOP 4: Der Fuhrpark des Bauhofes ist mittlerweile in die Jahre gekommen und muss zum Teil ersetzt werden. Für die Neu- und Ersatzbeschaffung von Bauhoffahrzeugen wurden verschiedene Angebote eingeholt, Probefahrten durchgeführt bzw. Vorführfahrzeuge besichtigt. Aufgrund des Alters und der zahlreichen Reparaturen ist eine Ersatzbeschaffung für die vorhandenen beiden VW-Busse und den VW-Caddy dringend erforderlich. Außerdem wird zur Sicherung und Steigerung der Einsatzfähigkeit des Bauhofs – nicht nur im Winterdienst – die Neubeschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs vorgeschlagen. Das Angebot für zwei Kleintransporter mit Pritsche und Doppelkabine beläuft sich auf jeweils 29.314,-- €, ein VW-Caddy (Kleintransporterkastenwagen) wird für 18.495,-- € angeboten. Für die Neubeschaffung eines winterdiensttauglichen Multifunktionsfahrzeuges wurden zwei Angebote vorgestellt. Es handelt sich dabei zum einen um einen Multicar Fumo Carrier zum Angebotspreis von 70.800,-- € zuzüglich Schneepflug und Streuautomat zum Angebotspreis von 22.077,-- €. Das zweite Angebot für einen Lindner Unitrac beläuft sich für das Fahrzeug auf 117.215,-- € zuzüglich Schneepflug und Streuautomat für 27.098,-- €. Der Gemeinderat beschloss, die im Bauhof vorhandenen VW-Busse und den Caddy durch Neufahrzeuge zu ersetzen und entschied sich auch auf Vorschlag von Bauhofleiter Wiest für die günstigere Variante, den erstgenannten Multicar Fumo Carrier mit Gesamtkosten für Fahrzeug, Schneepflug und Streuautomat in Höhe von 92.877,-- €. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit der Beschaffung der Fahrzeuge beauftragt.

TOP 5: Unter dem Tagesordnungspunkt „Baugesuche“ stimmte der Gemeinderat einem Um- und Anbau eines Gebäudes in der Straße Am kleinen Damm, dem Neubau eines Carports in der Lehmgrubenstraße, dem Anbau eines Holzlagers an einen bestehenden Schuppen im Schuppengebiet Vogelherd, der Errichtung einer Dachgaube in der Straße Am Kreidenrain und dem Neubau eines Zweifamilienhauses in der Fasanenstraße zu und erteilte das gemeindliche städtebauliche Einvernehmen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ verlas Bürgermeister Widmaier den Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Rangendingen, die für die grundlegende Renovierung des Evangelischen Gemeindehauses in der Hechinger Straße 10 einen Zuschuss beantragt hat. Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig eine Bezuschussung nach den Regelungen des Kommunalen Förderprogramms (25 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000,-- €). Weiter konnte Bürgermeister Widmaier dem Gemeinderat berichten, dass die Genehmigung für die Werkrealschule durch das Regierungspräsidium Tübingen nun vorliege. Das Regierungspräsidium hat darin die Aufhebung der Hauptschulen an der bisherigen Joachim-Schäfer-Schule und an der bisherigen Grund- und Hauptschule Hirrlingen und die Einrichtung einer Werkrealschule am Standort der bisherigen Joachim-Schäfer-Schule in Rangendingen mit der künftigen Bezeichnung Joachim-Schäfer-Schule, Grund- und Werkrealschule (GWRS) Rangendingen sowie die Einrichtung einer Außenstelle der Werkrealschule unter selbem Namen an der aufgehobenen Hauptschule in Hirrlingen sowie die Weiterführung der Grundschule in Hirrlingen als selbstständige Grundschule verfügt. Mit Ausnahme der Namensgebung entspricht diese Genehmigung den Wünschen und dem Antrag der Gemeinde. Hinsichtlich des Schulnamens möchte sich der Bürgermeister nochmals mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen und sich nochmals für den in der Antragstellung festgelegten Namen „Werkrealschule Hirrlingen/Rangendingen“ stark machen. Auch der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Gemeindename Hirrlingen Bestandteil des Schulnamens sein sollte.

TOP 6: Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Widmaier als Letztes bekannt, dass der Zuwendungsbescheid der LEADER-Baumaßnahme am Stausee nun formell vorliege und darin der Höchstbetrag von 37.900 € nun als Zuschuss bewilligt werde. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

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