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Sitzungsbericht vom 17.05.2010

Tagesordnung

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Gemeindesitzung

2. Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Rangendingen

3. Bestätigung der Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen

4. Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan 2010 - 2015

5. Künftige Erhebung von gesplittenten Abwassergebühren

6. Baugesuche

7. Erlass einer Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen

8. Verschiedenes

TOP 1: Am Montagabend, den 17.05.2010 fand eine recht lange öffentliche Gemeinderatssitzung statt, die ganz im Zeichen der Feuerwehr stand. Zunächst gab Bürgermeister Widmaier die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.04.2010 gefassten Beschlüsse bekannt. Der Gemeinderat hat dem Verkauf eines Wohnbaugrundstücks im Baugebiet „Gasse“ und eines Gewerbebaugrundstückes im Bereich „Hitzenried-Erweiterung“ zugestimmt und die Vergabe der Stromlieferung für die Jahre 2011 bis 2013 an die EnBW beschlossen. Der in diesen Zeitraum zu liefernde Strom wird zu 100 % regenerativ aus Wasserkraft erzeugt. Außerdem hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Verbesserungen in Form eines Ausbaus der Straßenbeleuchtung lediglich im Innenbereich und auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden. Bei anderen Baumaßnahmen müssten die Anlieger die Kosten übernehmen. Anlässlich der umfangreichen Tagesordnung mit Feuerwehrangelegenheiten nahmen zahlreiche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen aller drei Abteilungen an der Sitzung als Zuhörer teil.

TOP 2: Zum Tagesordnungspunkt Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Rangendingen sind der planende Architekt Pfeffer, Bauleiter Oettinger sowie die Herren Neher als Fachplaner für die Heizung und Fink vom Büro Hecht als Fachplaner für die Elektrotechnik in der Sitzung für Erläuterungen anwesend. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Angebote wurden vom Architekturbüro geprüft. Die Submissionsergebnisse liegen deutlich über der Kostenberechnung und den mit 500.000 € bereitgestellten Haushaltsmitteln. Architekt Pfeffer erläuterte deshalb zunächst die Kostenfortschreibung bzw. die möglichen Einsparmöglichkeiten. Bürgermeister Widmaier macht gleich zu Anfang deutlich, dass er auf die Eigenleistungen der Feuerwehr baue, um die Kosten im Rahmen zu halten. Die Ausschreibung sei so abgefasst gewesen, so der Architekt, dass Eigenleistungen durch die Feuerwehr nahezu überall möglich sind. Vom Submissionsergebnis mit insgesamt über 576.000 € lassen sich nach Ansicht des Architekten durch Reduzierungen und günstigere Varianten Kosten in Höhe von 44.600 € quer durch alle Gewerke einsparen, weitere 21.000 € sind nach Ansicht des Architekten bei den Stundenansätzen durch Ausführung in Eigenleistung möglich. Einschließlich Baunebenkosten würden unter Ausschöpfung der genannten Einsparmöglichkeiten die Gesamtkosten bei 511.173,37 € liegen. Die größten Einsparmöglichkeiten ergeben sich bei den Gewerken Fensterarbeiten, indem anstelle der vorgesehenen Holz-Alu-Fenster reine Kunststofffenster verwendet werden, bei der Heizungsanlage sind 7.688 € Einsparungen möglich, indem anstelle der vorgesehenen Deckenstrahlplatten im Mannschaftsraum und in den Umkleiden normale Heizkörper zur Ausführung kommen. Beim Gewerk Elektroinstallation nennt der Architekt 13.960 € an möglichen Einsparungen, wenn das vorgesehene BUS-System entfällt. Das BUS-System beinhaltet eine Reihe von Gebäudeautomationen für den Alarmfall bis hin zur Heizungssteuerung mit automatischen Absenkungen, Beleuchtungssteuerung, Steuerung der Abschrankung und dergleichen. Die Fachplaner heben insbesondere die Sinnhaftigkeit dieses BUS-Systems für die Gebäudebewirtschaftung und für die Einsatztauglichkeit des Feuerwehrgerätehauses im Alarmfall hervor. Auch Feuerwehrkommandant Christian Herrmann zeigte sich enttäuscht, sofern man auf dieses BUS-System nun aus Kostengründen verzichten wolle, obgleich es vom gemeinsamen Bauausschuss doch vorgesehen und befürwortet sei. Er warb dringend für die Beibehaltung dieses Systems. Auch im Gemeinderat ist man sich über diese vorgeschlagene Reduzierung nicht überall im Klaren. Während auf der einen Seite die Frage nach der Notwendigkeit für eine Feuerwehreinrichtung der Größe von Rangendingen gestellt wird, wird gleichzeitig die Befürchtung gehegt, dass man sich in absehbarer Zeit darüber ärgern wird, auf dieses System verzichtet zu haben. Nachdem die Feuerwehr im weiteren Verlauf dann klar ihre Bereitschaft zur Ausführung von Eigenleistungen signalisiert hat, sprach sich der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen mehrheitlich für die Installation des BUS-Systems aus. Die übrigen Reduzierungen wurden einstimmig beschlossen. Sodann kam es zu den Vergaben der ausgeschriebenen Arbeiten. Die Rückbau-, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten wurden an die Fa. Anton Dieringer aus Rangendingen nach Abzug der möglichen Reduzierungen zur neuen Vergabesumme von 66.515,41 € vergeben. Die Gerüstarbeiten gingen an die Fa. GEBA aus Hechingen zum Angebotspreis von 4.302,11 €. Den Zuschlag für die Zimmerarbeiten erhielt die Fa. Frank Kuhn aus Rangendingen zur reduzierten Vergabesumme von 54.483,95 €. Die Flachdachabdichtung wurde an die Fa. Lange aus Balingen zur Vergabesumme von 24.020,99 € vergeben. Die Klempnerarbeiten gingen an die Fa. Heck aus Rangendingen als günstigste Bieterin mit einer Summe von 21.637,53 €. Die Putz- und Trockenbauarbeiten gingen an die Fa. Gnant aus Rangendingen mit der Vergabesumme von 37.380,38 €. Die Fa. Fliesen Lehmann aus Oberndorf erhielt mit einer Vergabesumme von 27.522,32 € den Zuschlag für die Fliesen und Plattenarbeiten. Die Estricharbeiten werden von der Fa. Kimmich aus Fluorn-Winzeln mit einer Vergabesumme von 8.542,06 € ausgeführt. Den Auftrag für die Tischlerarbeiten erhielt die Fa. Klaus Schrenk aus Haigerloch mit einer Vergabesumme von 21.008,58 €. Die Fensterbauarbeiten (Kunststofffenster) wurden mit einer Vergabesumme von 25.709,95 € an die Fa. Fensterbau Dieringer aus Rangendingen vergeben. Die Malerarbeiten gingen an die Fa. Gnant für eine Vergabesumme von 19.889,54 €. Die Sanitärtrennwände liefert die Fa. Kemmlit aus Dusslingen für 3.570,-- €. Den Auftrag für die Sanitärinstallation erhielt die Fa. Heck aus Rangendingen mit einer Vergabesumme von 19.277,85 €. Die Heizungsinstallation ging an die Fa. Hemmer aus Haigerloch für eine Vergabesumme von 42.411,65 €. Den Auftrag für die Elektroinstallation erhielt die Fa. Elektro_Hecht aus Pfullingen mit einer Vergabesumme von 63.181,95 € (inklusive BUS-System). Zum Abschluss wurde die Blitzschutzanlage für 2.673,69 € an die Fa. Fautz & Partner aus Villingendorf vergeben. Welche Arbeiten die Feuerwehr nun im Detail in Eigenleistungen ausführen wird und wo noch weitere Einsparmöglichkeiten erzielt werden können, soll noch in einer weiteren Sitzung des Feuerwehrbauausschusses besprochen und festgelegt werden.

TOP 3: Beim nächsten Tagesordnungspunkt stand die Bestätigung der Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen an. Bei der letzten Hauptversammlung der Feuerwehr Rangendingen wurde Christian Herrmann für 5 Jahre zum Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rangendingen neu gewählt. Als Stellvertreter wurden Frank Oberparleiter und Frank Ehrlichmann neu gewählt. Entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Feuerwehrsatzung sind die Wahlen der Feuerwehrkommandanten vom Gemeinderat zu bestätigen, was umgehend durch einstimmigen Beschluss erfolgte. Bürgermeister Widmaier beglückwünschte die gewählten Kommandanten und bedankte sich gleichzeitig bei den bisherigen Kommandanten, insbesondere beim langjährigen Gesamtkommandanten Jakob Dieringer, für die gute Zusammenarbeit und die gute Arbeit zum Wohle der Feuerwehr und der Gemeinde.

TOP 4: Der vom Gemeinderat frisch bestätigte Gesamtkommandant Christian Herrmann stellte dann dem Gemeinderat den Feuerwehrbedarfsplan 2010 bis 2015 vor. Es handelt sich hierbei um ein 69 Seiten starkes Konzeptions- und Zahlenwerk, das von der Feuerwehr in Eigenleistung erstellt wurde, was Bürgermeister Widmaier besonders hervorheben wollte. Ein Hinweis galt auch der hierdurch erzielten Kostenersparnis, denn gewöhnlich werden solche Planungen von Fachbüros erstellt. Für die künftige Bezuschussung von Investitionen im Bereich der Feuerwehr ist das Vorliegen eines sogenannten Feuerwehrbedarfsplans erforderlich. Im Feuerwehrbedarfsplan ist die Gemeindestruktur, die Feuerwehrstruktur, eine individuelle Bewertung des örtlichen Risikos und die Fahrzeug- und Ausstattungskonzeption enthalten. Darin wird zum Beispiel beschrieben, wie viele aktive Feuerwehrangehörige tagsüber für Einsätze vor Ort zur Verfügung stehen, wie viele einen Führerschein der Klasse C besitzen, welche Feuerwehrangehörige als Atemschutzträger ausgebildet sind, welche Fahrzeuge und Rettungsgeräte im Bedarfsfall zur Verfügung stehen, welche Feuerwehren zur Nachbarschafts- oder Überlandhilfe bei gezogen werden können, in welchem Zustand sich die Fahrzeuge und Geräte befinden und wann diese angeschafft wurden bzw. wann sie zu ersetzen sind. Der von der Feuerwehr aufgestellte Bedarfsplan für die Jahre 2010 bis 2015 wurde vom damaligen Kreisbrandmeister Schwarz geprüft und inhaltlich bestätigt. Kommandant Herrmann präsentierte dem Gemeinderat diesen Bedarfsplan und erläuterte die einzelnen Inhalte des Bedarfsplans, ebenso wie die zum Bedarfsplan aufgestellte Finanz- und Kostenplanung. Für die Feuerwehrgerätehäuser, die Fahrzeuge, die persönliche Ausrüstung, die technischen Geräte, die Funkausrüstung, die Aus- und Fortbildung werden die Kosten für den Planungszeitraum auf 1,2 Mio. € geschätzt bzw. nach Abzug der Kosten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Rangendingen auf durchschnittlich 140.000 € pro Jahr. Der Gemeinderat zeigte sich sehr beeindruckt von der Bedarfsplanung, die doch auch einen bisher nicht gekannten Einblick in die Organisation, Strukturen und Aufgaben der hiesigen Feuerwehr aufzeigt.

Top 5: Nach diesem großen Feuerwehrblock hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema der künftigen Erhebung von gesplitteten Abwassergebühren zu beschäftigen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass künftig eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr nach unterschiedlichen Gebührenmaßstäben zu erheben sei, da es Gemeinden mit einer homogenen Baustruktur, die die Bemessung der Abwassergebühr ausschließlich nach dem Fischwasserverbrauch rechfertigen können, nicht gibt. Ein Festhalten am Frischwassermaßstab als alleiniger Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr ist auch bei kleineren Kommunen nicht mehr möglich. Daraus ergeben sich die Konsequenzen, dass Abwassergebührensatzungen, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemessen als nichtig anzusehen und Gebührenbescheide auf der Grundlage solcher Satzungen als rechtswidrig anzusehen sind. Es gibt keine Übergangsfrist zur Regelungsumstellung. Auf zurückliegende, bestandskräftige Gebührenbescheide hat das Urteil keine Auswirkungen ebenso für die Festsetzung von Vorauszahlungen in bestandskräftigen Gebührenbescheiden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Umstellung der Abwassergebührenbemessung auf den gesplitteten Maßstab vorzubereiten. Dazu gehört auch, dass grundstücksweise der Anteil der versiegelten Fläche erfasst wird. Besonders negativ betroffen von dieser neuen Rechtslage sind deshalb Gewerbeanwesen mit einem hohen Anteil an versiegelten Flächen. Als Vorteil dürfte sich die Regelung für die Grundstücke auswirken, auf denen bereits eine Regenwasserbewirtschaftung stattfindet – wie z.B. im Baugebiet Gasse.

TOP 6: Unter dem Tagesordnungspunkt „Bausachen“ erteilte der Gemeinderat der Erstellung eines Wohnhauses in der Straße Am Galluswiesle sowie der Errichtung eines Lagerschuppens in der Mozartstraße das Einvernehmen der Gemeinde. Einen mehrheitlich zustimmenden Beschluss gab es für eine beantragte Nutzungsänderung in der Rudolf-Diesel-Straße für die beantragte Genehmigung von zwei Wohnungen und einer Büroeinheit, da zwar im Gewerbegebiet grundsätzlich nur Betriebsinhaberwohnungen zulässig sind auf dem angrenzenden Grundstück und anderen Grundstücken aber Wohnnutzungen durch eine nachträgliche Bebauungsplanänderung legalisiert wurden. Probleme machte auch die Entscheidung über eine beantragte Nutzungsänderung einer Garage in eine Schlossereiwerkstatt. Es gibt keinen Bebauungsplan der eine solche Nutzung ausschließt, vielmehr ist bei der Genehmigung darauf zu achten, dass die Lärmgrenzwerte für den durch den Bestand Wohnen, Landwirtschaft, Gewerbe gekennzeichneten Gebietstyp eines Dorf- oder Mischgebiets eingehalten werden. Für ein grundsätzliches Versagen des Einvernehmens sah der Gemeinderat deshalb mehrheitlich keine Möglichkeit – durch Auflagen soll jedoch sicher gestellt werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen ausgeschlossen und die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Einer Befreiung für den Bau eines Carports vor der festgelegten Baufluchtlinie in der Göhrenstraße erteilte der Gemeinderat im Hinblick auf die dortigen engen Straßenverhältnisse und das Einhalten dieser Baufluchtlinie auf den anderen Grundstücken kein Einvernehmen.

TOP 7: Im Folgenden erließ der Gemeinderat eine Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen. Mit dem Landeswohnraumfördergesetz hat der Landesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen der Wohnraumförderung grundlegend neu geordnet. Für die Festlegung der höchstzulässigen Miete für öffentlich geförderten Wohnraum ist bereits seit 01.01.2009 die ortsübliche Vergleichsmiete maßgebend, auf die bei diesem Wohnungskreis ein gemeindespezifisch zu bestimmender Abschlag durch Satzung zu regeln ist. Die Verwaltung schlug vor, den Abschlag so zu formulieren, dass der gesetzliche Mindestabschlag von 10 % festgesetzt wird. Der Gemeinderat erließ sodann die Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen. Auf die anschließende öffentliche Bekanntmachung der Satzung wird verwiesen.

TOP 8: Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gab Bürgermeister Widmaier bekannt, dass der Antrag der Gemeinde Rangendingen im Rahmen der Sportstättenförderung für die Sanierung des Kunstrasens und den Rückbau der Aschenbahn und teilweisem Ersatz durch einen Kunststoffbelag bezuschusst nach den Sportförderrichtlinien vom Land gefördert werde. Weiter stimmte der Gemeinderat dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis zu. Der Landkreis beteiligt sich an den Belagsarbeiten im Zuge der Auswechslung von Kanal- und Wasserleitung in der Hauptstraße in Höfendorf mit einem Betrag von 22.000 €. Die Sitzung wurde anschließend nichtöffentlich fortgeführt.

 

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