Ortsrecht, Gemeindesatzungen
Das Satzungsrecht ist ein wesentliches Instrumentarium der kommunalen Selbstverwaltung. "Die Gemeinden können die weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten. Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist." - So heißt es in § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der Rechtsgrundlage des kommunalen Satzungsrechts.
Die wichtigsten Satzungen der Gemeinde Rangendingen können Sie durch Anklicken des jeweiligen Satzungstitels als PDF anschauen oder herunterladen (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).
Bekanntmachungssatzung (Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde Rangendingen)
Geschäftsordnung (des Gemeinderats)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Bürgerhaus Bietenhausen: Haus- und Benutzungsordnung / Gebührensatzung Bürgerhaus Bietenhausen
Bürgerhaus Höfendorf: Haus- und Benutzungsordnung / Gebührensatzung Bürgerhaus Höfendorf
Feuerwehr: Feuerwehrsatzung / Feuerwehrkostenordnung / Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Friedhof: Friedhofssordnung / Bestattungsgebührenordnung
Sport- und Mehrzweckhalle Rangendingen: Benutzungsordnung / Gebührensatzung über die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Rangendingen
