Lebenslagen

Beendigung des Studiums

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder frühzeitig abgebrochen haben, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert. Das heißt, Ihr Studium gilt als beendet.

Mit Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) enden auch viele finanzielle Unterstützungen wie beispielsweise BAföG, Kindergeld, Kinderfreibeträge und die Familienkrankenversicherung. Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren.

Tipp: Beim Einstieg in das Berufsleben stehen Ihnen die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Services/Career-Center Ihrer Hochschule mit Weiterbildungsangeboten, Kontakten zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings zur Seite. Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.