Rathaus & Verwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Arbeitsgericht Reutlingen

Beschreibung

Das Arbeitsgericht übt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Rechtsprechung in erster Instanz aus.

Es gibt zwei Verfahrensarten:

  • Urteilsverfahren: Hier ist das Arbeitsgericht insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Rechtsstreitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen.
     
  • Beschlussverfahren: Hier entscheidet das Arbeitsgericht insbesondere über Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die Kammern des Arbeitsgerichtes setzen sich aus einem Vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Nach Eingang einer Klage bzw. eines Antrags findet eine Güteverhandlung statt, in welcher der Vorsitzende versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ist das nicht möglich, entscheidet die Kammer die Rechtsstreitigkeit in einem weiteren Termin, der Kammerverhandlung, durch Urteil oder Beschluss.

Das Arbeitsgericht darf keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können als Bürger jedoch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen, um dort eine Klage oder andere Anträge aufnehmen zu lassen.

Gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte können Sie in der Regel das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

Dem Direktor oder Präsidenten eines Arbeitsgerichtes steht wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit keine Fachaufsicht über die Richter zu. Eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen kann somit nur in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht erreicht werden.


Hausanschrift

Bismarckstraße 64
72764 Reutlingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 71 21) 9 40-0
Fax (0 71 21) 9 40-32 32
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.523b56b7-e98c-4364-9fb3-af91ca1fa01f.1f88

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.