Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Integriertes Auslandsstudium beantragen

Bei einigen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt Bestandteil des Studiums. Möglich sind beispielsweise folgende Fälle:

  • Durch die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben oder empfohlen.
  • Ein im Ausland geleistetes Praktikum kann für Ihr Studium anerkannt werden.

Was Sie in diesen Fällen beachten und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Ihrer Hochschule.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für ein integriertes Auslandsstudium sind abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das integrierte Auslandsstudium schriftlich beantragen.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Tipp: Sie können sich für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen. Klären Sie im Vorfeld, welche Studienleistungen aus dem Ausland Ihnen angerechnet werden können.

Fristen

Abhängig von der Hochschule, ggf. Prüfungsordnung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist abhängig von der Hochschulart und dem Studiengang, den Sie besuchen. Informationen dazu bietet Ihre Hochschule.

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.