Verfahrensbeschreibungen

Procedure descriptions

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Responsible authority

Details

Legal basis

Waffengesetz (WaffG):

  • § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
  • § 5 Zuverlässigkeit
  • § 6 Persönliche Eignung
  • § 7 Sachkunde
  • § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
  • § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen)
  • § 14 Absatz 4 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen in Verbindung mit §§ 4, 5, 6, 7, 8, 10 WaffG
  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengsetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4) Waffenliste

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Durchführungsverordnung zum Waffengesetz - DVOWaffG)

  • §1 Allgemeine sachliche Zuständigkeit

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)

Release note

Machine generated, based on the German release by: Innenministerium Baden-Württemberg, 26.03.2025

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.