Abfallkalender

Der Abfallkalender 2023 (5,216 MB) zum Download.

Die Abholtermine für die Kühl- und Bildschirmgeräte für das Jahr 2024 (18 KB)

Die Standorte und Öffnungszeiten der Glascontainer, Wertstoffzentren, Abfallwirtschaftszentren, Erddeponien und Grüngutlagerplätze im Zollernalbkreis können hier abgerufen werden.

Altpapier-Tonne
In die Blaue Tonne gehören:
Pappe und Kartonagen aller Art, Papiertüten, Papierverpackungen, braune und weiße Briefumschläge, Packpapier, Papierschnitzel aus Aktenvernichter, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge usw.

Nicht in die Altpapier-Tonne gehören:
Tapetenreste, Durchschlag- und Kohlepapier, mit Kunststoff oder Alu überzogenes Papier, Milch- und Safttüten, Kunststoff, Glas, Metalle, Biomüll, Restmüll

Sperrmüll
Einmal im Jahr kann die kostenlose Abholung von Sperrmüll, Metallschrott und Altholz beim Landratsamt angemeldet werden. Jeder der einen Abfallgebührenbescheid bekommt, hat hierfür vom Landratsamt ein Anmeldeformular erhalten. Einmal im Jahr kann pro Grundstück die (gleichzeitige) Abholung dieser drei Abfallarten angemeldet werden. Dies ist per Post, per Fax oder als E-Mail-Anhang möglich. Besonders bequem ist die Anmeldung per E-Bürger-Dienst. Über die Homepage des Landkreises (www.zollernalbkreis.de) kann mit dem Berechtigungscode des Anmeldeformulars die Abholung bestellt werden. Das Abfuhrunternehmen teiolt dann den genauen Abholtag in der Woche vorher mit einer Postkarte mit.

Zum Sperrmüll gehören:
Matratzen und Federbetten, Bettrost aus Holz und Metall, Teppiche und Teppichböden, Spiegelschranktüren, Spiegel, Holzmöbel mit festen Polsterteilen, Polstermöbel, Sonnenschirme, Skier, Koffer, sperrige Kunststoffgegenstände (z.B. Wannen, Fässer, Körbe etc.), Keramikgegenstände (z.B. Waschbecken, WC-Becken etc.), andere Haushaltsgegenstände, sofern diese nicht aus Holz oder Metall sind und aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülleimer passen

Nicht zum Sperrmüll gehören:
Elektro- und Elektronikgeräte aller Art, Fernsehgeräte, Reifen mit und ohne Felgen, behandeltes oder unbehandeltes Altholz aller Art (auch kunststoffbeschichtetes), Fenster und Türen mit Glas, Gewerbe- und Industrieabfälle, Bauabfälle (z.B. Steine, Ziegel, Fliesen, Tapeten, Fenster und Türen, Isolierungen usw.), Grünabfälle (z.B. Hecken- und Baumschnitt), normaler Hausmüll, der über die Mülltone entsorgt werden kann, wiederverwertbare Abfälle (z.B. Papier und Pappe, Glas, Metallschrott, Aluminium, Styropor und andere Kunststoffverpackungen, Verkaufsverpackungen aller Art).

Metallschrott
Zum Metallschrott gehören:
Weißware (z.B. Herd, Waschmaschine, Spülmaschine, Wäschetrockner, Bügelmaschine, Mikrowelle, Boiler), Eisen- und Blechteile aller Art, Fahrräder (ohne Reifen), Motor- und Getriebeteile (ohne Ölreste), Aluminium und Buntmetalle aller Art, Gussteile usw.

Nicht zum Metallschrott gehören:
Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Bildschirme (seperate Sammlung), Nachtspeicheröfen, Elektro- und Elektronik-Kleingeräte und Ölradiatoren (Wertstoffzentren)

Altholz
Zum Altholz gehören:
sämtliche unbehandelten Hölzer (z.B. Bretter, Latten, Balken, Kanthölzer, Vollholzplatten usw.), behandelte Hölzer, z.B. beschichtete oder gestrichene Hölzer, Spanplattten, Sperrholz, Leimhölzer, Platten, Möbel mit Kunststoffbeschichtungen (z.B. "Küchenmöbel") bzw. holzfurnierte Platten und Möbel, Holzböden, Obstkisten, Korbwaren, etc.
Kleine Metallteile wie z.B. Scharniere, Beschläge, Nägel etc. müssen entfernt werden.


Bei der Altholzsammlung werden nicht mitgenommen:
Holzfenster, Fensterholz und Außentüren, Eisenbahnschwellen und Strommasten, zu lange oder zu schwere Holzteile (z.B. Balken)

Gelber Sack

In den Gelben Sack gehören:
Konservendosen, Aluminiumverpackungen (z.B. Folien, Schalen, Dosen), Schraubverschlüsse und Kronkorken, Getränkekartons (sog. "Tetra-Pack"), Vakuumverpackungen, Kunststoffverpackungen (z.B. Folien, Becher, Flaschen, Tüten), Styroporverpackungen (Formteile und Chips), Plastikgeschirr und -besteck, artgleiche Kunststoffgegenstände aus dem Haushalt (z.B. Schüsseln, Blumentöpfe, Spielzeug)

Nicht in den Gelben Sack gehören:
Restmüll (z.B. Windeln, Textilien, Leder, Gummi, Porzellan, Video- und Tonkassetten, CD's usw.), Bauabfälle (z.B. Tapeten, Glas- und Mineralwolle, PU-Schaum, Styrodur, Kabel, Bodenbeläge, Teppichreste, verschmutzte Folien, Schaumstoffe usw.), Gewerbeabfälle (z.B. Garnhülsen, Silofolien, Ballenschnüre und -netze usw.), Biomüll und Grünabfälle, Glas sowie Papier und Pappe (auch nicht mit Grünem Punkt), Schadstoffe (z.B. Farben, Lacke, Lösemittel usw.)

Grüngutsammlung
Nicht mitgenommen werden:
Laub; Rasen; Gras; Heu; Stroh; Blumen; Moos; ungebündelter Hecken- und Baumschnitt; Bündel, die mit Draht, Kunststoff- oder Textilschnüren zusammengebunden sind; Bündel, die zu lang oder zu schwer sind; Grünabfälle, die in Plastiksäcken oder Kartons bereitgestellt werden; bei großen Mengen über das zulässge Maß hinaus werden nur ca. 2 cbm mitgenommen.

Schadstoffsammlung

Angenommen werden:
Farb-, Lack- und Lösungsmittelreste (außer Dispersionsfarbe); Holzschutzmittel; Säuren, Laugen, Fotochemikalien (Fixier- und Entwicklungsbäder getrennt); Reinigungs- und Pflegemittel; Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte usw.; Haushaltsbatterien; Altmeedikamente; quecksilberhaltige Abfälle (z.B. Thermometer, Barometer), Feuerlöscher, Frittierfett

Nicht mitgenommen werden:
Autoreifen; Problemabfälle aus Gewerbebetrieben; Altöl, Dispersionsfarben

Elektronischer Abfallkalender mit Terminbenachrichtigung

So geht’s:
Einfach den unten stehenden Link anklicken. Es öffnet sich die enstprechende Seite auf der Homepage des Zollernalbkreises in einem neuen Browserfenster.

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