Lebenslagen

Beginn der Vormundschaft

Minderjährige Kinder, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten einen Vormund.

Die Bestellung eines Vormunds ist auch notwendig, wenn das Vertretungsrecht der Eltern sowohl in persönlichen als auch in Vermögensangelegenheiten ausgeschlossen oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.

Unterschieden wird zwischen der Vormundschaft

  • kraft Gesetzes und
  • kraft richterlicher Anordnung.

Eine Vormundschaft kraft Gesetzes kann beispielsweise eintreten wenn

  • die Mutter eines Neugeborenen nicht verheiratet und minderjährig ist oder
  • das Kind zur Adoption freigegeben wurde (die elterliche Sorge ruht mit der Einwilligung zur Adoption).

Eine Vormundschaft kraft richterlicher Anordnung (durch das Familiengericht) tritt beispielsweise ein, wenn

  • beide Eltern verstorben sind,
  • dem verstorbenen Elternteil gerichtlich die alleinige elterliche Sorge übertragen war,
  • der Familienstand eines Minderjährigen nicht zu ermitteln ist (Findelkind),
  • die elterliche Sorge wegen der Inhaftierung der Eltern ruht,
  • die elterliche Sorge wegen einer Gefahr für das Kindeswohl entzogen wurde,
  • Minderjährige ohne Eltern in Deutschland als Flüchtlinge aufgenommen werden.

Wird nur ein Teil der elterlichen Sorge entzogen, wird für diesen Teil ein Pfleger bestimmt.

Die Vormundschaft wird von Amts wegen angeordnet, das heißt, eine Vormundschaft kann angeregt, muss aber nicht beantragt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 02.04.2025 freigegeben.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.