Lebenslagen

Bestattungsarten

Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.

Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind ausschließlich folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:

  • Erdbestattung (Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (insbesondere für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

 

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG):

  • § 30 Bestattungspflicht
  • § 31 Bestattungspflichtige
  • § 32 Bestattungsart
  • § 4 Tuchbestattung
  • § 5 Urnenfriedhöfe

Freigabevermerk

22.05.2025 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.