Lebenslagen

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Was muss ich wissen, wenn ich ein Gebäude kaufen möchte, das unter Denkmalschutz steht? Brauche ich eine spezielle Genehmigung, wenn ich mein unter Denkmalschutz stehendes Haus umbauen möchte?

Solche und andere Fragen stellen sich demjenigen, der ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder erwerben will.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 27.01.2020 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

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Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
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Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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