Lebenslagen

Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz

Um in der Strahlentherapie für die Anwendung am Menschen, in der Nuklearmedizin für die Anwendung am Menschen oder in der Röntgendiagnostik in der Humanmedizin arbeiten zu dürfen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum einen muss eine erfolgreich abgeschlossene sonstige medizinische Ausbildung, wie zum Beispiel zur medizinischen Fachangestellten, vorliegen. Zum zweiten ist der Erwerb der hierfür erforderlichen Kenntnisse der zuständigen Behörde für Strahlenschutz nachzuweisen. Die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz muss bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • § 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Freigabevermerk

13.11.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.