Lebenslagen

Finanzielle Hilfen - Studium

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes können Studierende verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, wenn Unterhalt der Eltern, eigene Einkünfte und andere Zuwendungen beispielsweise von Großeltern nicht ausreichen. Zu den finanziellen Hilfen gehören vor allem:

  • Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Stipendien und Begabtenförderung
  • Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Landesstiftung Baden-Württemberg für einen Aufenthalt im Ausland
  • Kindergeld
  • Familienversicherung bei der Krankenkasse
  • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Bildungskredit (Darlehen vom Staat)
  • Studienkredit der KfW, Studiendarlehen, Bildungsfonds
  • Ermäßigung von Internet und Telefongebühren
  • Wohngeld, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben

Freigabevermerk

11.03.2025 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.