Lebenslagen

Änderungen bei ausländischen Studierenden

Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.

Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.

Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.