Lebenslagen

Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

 

Führerschein:

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

 

Strafmündigkeit:

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Freigabevermerk

07.04.2025 Justizministerium

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.