Lebenslagen

Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Erstellen Sie schon vor der eigentlichen Suche ein Anforderungsprofil Ihrer neue Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters. Überlegen Sie, wo Sie geeignete Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen finden.

Bei der Stellenbesetzung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Hinblick auf den Inhalt von Stellenangeboten zu beachten. Alles Wichtige hierzu finden Sie im Merkblatt "Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Inhalt von Stellenangeboten".

Eine besondere Form der Mitarbeitersuche ist die Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im eigenen Betrieb. Dies können je nach Branche die klassischen Auszubildenden in Voll- oder Teilzeit oder zeitlich befristete Praktika von Studenten, Diplomanden und Doktoranden sein. Praktika liefern Informationen aus erster Hand und geben Ihnen als Arbeitgeber die Chance, potenzielle Auszubildende und Nachwuchskräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Für Fragen rund um das Thema Arbeiten und Leben in Baden-Württemberg können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber auf die Homepage www.bw-jobs.de verweisen.

Freigabevermerk

  • 22.01.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.