Lebenslagen

Pflege von Angehörigen

Wenn ein nah verwandter Mensch pflegebedürftig wird, tritt für seine Angehörigen oft eine schwierige Situation ein. Vieles ist zu regeln, vor allem die Frage, wer die Pflege übernimmt.

Zur Unterstützung von Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es in Baden-Württemberg in allen Stadt- und Landkreisen Pflegestützpunkte. Diese beraten Sie kostenlos, neutral und trägerunabhängig. Dort erhalten Sie beispielsweise Adressen von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen und Informationen zur Pflegefinanzierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auch, wenn es darum geht, finanzielle Hilfen zu beantragen.

Als gesetzlich oder privat Versicherte haben Sie auch Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung mit Versorgungsplan durch Ihre Pflegekasse oder durch einen Pflegestützpunkt. Sie erhalten Informationen bei den allgemeinen sozialen Diensten der Landratsämter, den Altenhilfefachberaterinnen und -beratern bei den Städten und Landratsämtern oder bei den Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen in den Städten und Gemeinden.

Freigabevermerk

15.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.