Lebenslagen

Pflege von Angehörigen

Wenn ein nah verwandter Mensch pflegebedürftig wird, tritt für seine Angehörigen oft eine schwierige Situation ein. Vieles ist zu regeln, vor allem die Frage, wer die Pflege übernimmt.

Zur Unterstützung von Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen gibt es in Baden-Württemberg in allen Stadt- und Landkreisen Pflegestützpunkte. Diese beraten Sie kostenlos, neutral und trägerunabhängig. Dort erhalten Sie beispielsweise Adressen von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen und Informationen zur Pflegefinanzierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auch, wenn es darum geht, finanzielle Hilfen zu beantragen. .

Als gesetzlich oder privat Versicherte haben Sie auch Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung mit Versorgungsplan durch Ihre Pflegekasse oder durch einen Pflegestützpunkt. Sie erhalten Informationen bei den allgemeinen sozialen Diensten der Landratsämter, den Altenhilfefachberaterinnen und -berater bei den Städten und Landratsämtern oder bei den Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen in den Städten und Gemeinden.

Freigabevermerk

29.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.