Lebenslagen

Privatschulen

Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird durch das Grundgesetz gewährleistet. Träger einer privaten Schule können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sein.

Privatschulen gibt es im allgemeinbildenden Bereich und im Bereich der beruflichen Schulen.

Ersatzschulen

Privatschulen, die eine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ersatzschulen; auch die Freien Waldorfschulen sind Ersatzschulen.

Mit dem Besuch einer Ersatzschule erfüllt Ihr Kind die gesetzliche Schulpflicht. Bei einer Ersatzschule können Sie als Eltern davon ausgehen, dass die Lehrziele, Einrichtungen sowie die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Ersatzschulen ohne staatliche Anerkennung, sogenannte genehmigte Ersatzschulen, dürfen staatliche Abschlüsse nicht selbst vergeben; es finden externe Prüfungen (Schulfremdenprüfungen) statt. Erkundigen Sie sich daher, ob die Ersatzschule Ihrer Wahl staatlich anerkannt und somit berechtigt ist, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen.

Ergänzungsschulen

Privatschulen, die keine Entsprechung im öffentlichen Schulwesen haben, sind Ergänzungsschulen.

Freie Unterrichtseinrichtungen

Neben den Ersatzschulen und den Ergänzungsschulen gibt es freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den Schulbegriff erfüllen wie z.B. Sprachschulen, Weiterbildungsinstitute, Nachhilfeeinrichtungen.

Hinweis: Der Besuch einer Privatschule kann Kosten (Schulgeld) verursachen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Bedingungen der Aufnahme Ihres Kindes auf einer solchen Schule.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 02.11.2022

Verantwortlich: Kultusministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.