Lebenslagen

Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber

Wenn Sie bestimmte Personengruppen einstellen, Entlassungen vermeiden oder die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Lohnzuschüssen und der Übernahme von Kosten in Anspruch zu nehmen.

Zu den wichtigsten Förderungen zählt beispielsweise der Eingliederungszuschuss bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen.

Weitere wichtige Leistungen, die Ihre Beschäftigten erhalten können, sind:

  • Kurzarbeitergeld
  • für bestimmte Wirtschaftszweige in der Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
  • Insolvenzgeld

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

02.02.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.