Lebenslagen

Steuerliche Vergünstigungen für Familien

  • Kinderfreibetrag
    EUR: 3.012
    Gegebenfalls erhalten Sie stattdessen Kindergeld, je nachdem, was für Sie günstiger ist.

  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung
    EUR 1.464

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    EUR 4.260 zuzüglich EUR 240 je weiterem Kind
  • Kinderbetreuungskosten:
    2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr
    Das gilt für Alleinerziehende und Eheleute.

  • Schulgeld:
    30 % des gezahlten Schuldgelds ohne die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung, höchstens EUR 5.000 pro Kind und Jahr

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihr Kind: individuell und unter Vorliegen weiterer Voraussetzungen

  • Aufwendungen für ein volljähriges Kind, das eine Berufsausbildung macht und dazu auswärtig untergebracht ist:
    bis zu EUR 1.200
    Voraussetzung ist, dass Sie für dieses Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben.

  • Elterngeld: steuerfrei, es wird jedoch für die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihren übrigen Einkünften zugerechnet.

  • Zahlungen Ihres Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder unter sechs Jahren und für die kurzfristige Betreuung von Kindern aus beruflichen Gründen: steuerfrei

Ehepaare mit oder ohne Kinder und Alleinstehende mit Kindern stehen als Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Für die Erziehung der Kinder entstehen den Familien erhebliche Kosten. Die daraus resultierende Mehrbelastung wird durch diese Steuervergünstigungen zumindest teilweise abgemildert.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

29.02.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.