Lebenslagen

Umgangsrecht (Besuchsrecht)

Trennen sich die Eltern, leben und wohnen die Kinder oftmals nur bei einem Elternteil.
Das Kind hat das Recht, den von ihm getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Dies gilt sowohl bei gemeinsamem Sorgerecht als auch bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils.

Auch Großeltern, Geschwister und frühere Ehegatten eines Elternteils können ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind haben.

Das Gericht entscheidet im Rahmen einer Scheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur bei einem entsprechenden Antrag über das Umgangsrecht.
Die Eltern sollten möglichst die Zeiten des Umgangs einvernehmlich regeln.
Dem Kindeswohl entspricht es in aller Regel, wenn das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat.
Soll das Gericht über das Umgangsrecht entscheiden, wird es auf eine einvernehmliche, für alle Seiten praktikable Lösung hinarbeiten.
Zuvor sollten sich Eltern aber an das zuständige Jugendamt wenden, um Unterstützung für eine Lösung zu erhalten.

Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommt nur in Betracht, wenn es keine milderen Maßnahmen gibt. Das Familiengericht kann beispielsweise anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein Träger der Jugendhilfe anwesend ist.
Vereitelt der sorgeberechtigte Elternteil das Umgangsrecht, kann das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

18.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.