Lebenslagen

Unterhalt

Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen verpflichten sich durch Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig zu einem angemessenen Unterhalt.
Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar.
Sie regeln dabei selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen.

Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht einvernehmlich möglich ist, hat jeder Partner oder jede Partnerin Anspruch auf angemessenen Unterhalt.
Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen und dem sozialen Standard ab. Entsprechend müssen die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die Kosten des Haushalts gemeinsam bestreiten.

Nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft soll jeder für sich allein sorgen.
In bestimmten Fällen besteht aber ein Recht auf Unterhalt, der dem Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ähnlich ist.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.