Lebenslagen

Vorgehen des Gläubigers

Wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung (zum Beispiel eines Kaufpreises oder einen Schadenersatzanspruch) haben und die Zahlung des Schuldners ausbleibt, stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.

Wenn Sie die Anschrift eines Schuldners nicht kennen sollten, kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Freigabevermerk

Stand: 02.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.