Lebenslagen

Wohnungswechsel

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Vertiefende Informationen

Lebenslage "Umzug"

Rechtsgrundlage

§ 21 BMG

§ 22 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.