Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Änderungen an die Krankenkasse melden

Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

keine

Hinweise

Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

  • § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.