Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Einfuhrgenehmigung für tierische Nebenprodukte oder Tiere beantragen

Für die Einfuhr, Durchfuhr und in Einzelfällen für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren, tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, für die keine Genehmigungspflicht besteht und die von einer Bescheinigung begleitet sind.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 35

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wohnen in Baden-Württemberg beziehungsweise Ihre Firma hat ihren Sitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist je nach Einzelfall anhand eines Online-Antragsverfahrens, eines standardisierten Antragsformulars oder formloszu stellen. Das standardisierte Antragsformular kann beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 35 erfragt werden.

Fristen

Die Genehmigung sollte mindestens zwei bis drei Wochen vor Versand der Ware oder des Tieres beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Die Gebührenfestsetzung beruht auf den §§ 1 bis 8 und 12 des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S 895) in Verbindung mit Nr. 31.1 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Gebührenverordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLR - GebVO MLR) (GBl. vom 09.03.2007 S. 146 ff.).

Hinweise

  • Innergemeinschaftliches Verbringen bezeichnet das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Bei der Einfuhr werden Tiere und Waren aus Drittländern eingeführt. Drittländer sind Länder, die nicht der Europäischen Union angehören.
  • Unter Durchfuhr werden eingeführte Sendungen verstanden, die anschließend wieder ausgeführt werden. Damit kommen sie aus einem Drittland und gehen auch wieder in ein Drittland zurück.
  • Vor jedem Verbringen, jeder Ein- oder Durchfuhr sollte genau abgeklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um ein Zurückweisen der Waren oder Tiere an der Grenze oder Grenzkontrollstelle zu vermeiden.

Freigabevermerk

19.09.2023 Regierungspräsidium Freiburg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Über die Sommerferien bis zum 06.09.2024
enden die Öffnungszeiten nachmittags
um 16.30 Uhr.

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.