Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen

Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.

Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Registrierung ist gebührenfrei.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

09.08.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.