Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)

Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.

Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in ganz Baden-Württemberg zuständig für:

  • Abnahme von Spätaussiedlern vom Bund (BVA),
  • Zuteilung und
  • Verteilung der Spätaussiedler auf die Stadt- und Landkreise

Die Stadt- und Landkreise bringen nach der Verteilung die Spätaussiedler vorläufig unter, wenn dies erforderlich ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht. Dort findet Ihre Registrierung statt.

Anschließend werden die eingereisten Spätaussiedler durch das BVA auf die Bundesländer verteilt. Bei der Verteilung berücksichtigt dieses nach Möglichkeit familiäre Bindungen sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Wenn das BVA Sie nach Baden-Württemberg verteilt, wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zuteilen.

Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, wenn erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung. Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung erhalten Sie Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Beratungsstellen.

Fristen

Längstens bis drei Monate nach Zuweisungsentscheidung des BVA muss die vorläufige Unterbringung bei der Anlaufstelle des Stadt- oder Landkreises, dem Sie zugeteilt wurden, beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Kosten

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Hinweise

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 06.07.2023 freigegeben.

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
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