Lebenslagen

Rechte und Pflichten

Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

  • Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
  • Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.

Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.

Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.

Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeindeverwaltung regulär geöffnet – Keine Terminvereinbarung  notwendig.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten Kasse:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstagmittag geschlossen -

weitere Termine nach Vereinbarung
unter Tel.: 07471-997931 oder
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.