Lebenslagen

Baufinanzierung und Förderungen

Im Rahmen der Förderprogramme von Bund und Land können Sie beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Auch wenn Sie bestehenden Wohnraum ändern, erweitern oder modernisieren wollen, gibt es Fördermöglichkeiten.

Die sozial ausgerichtete Wohnraumförderung des Landes umfasst neben der sozialen Mietwohnraumförderung vor allem Fördermöglichkeiten einkommensschwächerer Haushalte mit mindestens einem Kind für selbst genutztes Wohneigentum sowie für Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Als privater oder gewerblicher Bauherr können Sie über verschiedene Datenbanken das für Sie passende Förderprogramm herausfiltern. Diese sind unten unter dem Reiter "Vertiefende Informationen" verlinkt.

Checklisten zur effektiven Finanzierungsplanung Ihres Bauvorhabens bieten Ihnen die KfW Förderbank und der Verbraucherzentrale Bundesverband .

Freigabevermerk

16.05.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Umweltministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.