Lebenslagen

Statistik- und Berichtspflichten

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder.

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen zu leisten. Bei welcher Statistik Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Hinweis: Falls Sie zur Mitwirkung in einer Statistik verpflichtet werden, informiert Sie das Statistische Landesamt rechtzeitig und umfassend über die weitere Vorgehensweise.

Vertiefende Informationen

Statistische Daten zur Lohn- und Preisentwicklung, Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft sowie zu vielen anderen Themen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Statistische Landesamt hat ihn am 18.11.2024 freigegeben.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.