Lebenslagen

Strahlenschutzbeauftragter

Zu den Tätigkeiten nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gehören unter anderem der Umgang mit radioaktiven Stoffen, der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung. Diese werden in Industrie und Technik (zum Beispiel zur Materialprüfung) sowie in der Medizin (zum Beispiel Röntgenaufnahmen und Strahlentherapie) genutzt.

 

 

Der Strahlenschutzverantwortliche hat für die Leitung oder Beaufsichtigung einer Tätigkeit nach Strahlenschutzgesetz die erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten schnellstmöglich schriftlich zu bestellen, soweit dies für die Gewährleistung des Strahlenschutzes notwendig ist.

 

Der Strahlenschutzverantwortliche hat bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten dessen Aufgaben und Pflichten, dessen innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse schriftlich festzulegen. Diese Bestellung ist der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

 

Der Strahlenschutzbeauftragte hat für die Einhaltung der ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse zu sorgen.

 

Der Strahlenschutzverantwortliche bleibt auch im Falle einer Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten für die Einhaltung der Pflichten, die ihm durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung auferlegt sind, verantwortlich.

 

Diese Vorgaben sind in § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und in § 43 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu finden.

Freigabevermerk

10.03.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
 
Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
 
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
 
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können nach Vereinbarung wahrgenommen werden.

Öffnungszeiten Kasse:

Wegen Sanierungsarbeiten muss die Gemeindekasse ab 03.12.2024 in das danebenliegende Gemeindehaus ausweichen.

Bis zum Ende der Arbeiten müssen daher zwingend Termine vorab vereinbart werden unter der Tel.: 07471-997931 oder unter
strobel@rangendingen.de,
dieringer@rangendingen.de

 
Die Durchwahlen und E-Mails der einzelnen Mitarbeiter sehen Sie unter Rathaus & Verwaltung > Mitarbeiter A - Z.